Sterbebegleitung und Patientenverfügung
Mitten aus dem Leben möchten die meisten Menschen zu Hause in vertrauter Umgebung, in der Nähe vertrauter Menschen sterben. Die Mehrzahl aber stirbt immer noch in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen. Noch immer werden Krankheit und Siechtum, der plötzliche Tod oder das langsame Verlöschen verdrängt. Man sucht Zuständige für das Sterben. Krankenhäuser gelten häufig als kompetent, unabhängig davon, wie die konkreten Umstände sind und welche Art von Zuwendung die Sterbenden unter den Bedingungen des Krankenhauses erhalten können. Die Medizin hat heute Möglichkeiten entwickelt, das Leben zu verlängern - oder vielleicht das Sterben zu verhindern?
Die Fülle des zunehmenden Fortschrittes in der Medizin stellt uns vor viele ethische Fragen: Darf die Medizin heute alles, was sie kann? Wo setzt das Gebot menschenwürdiger Sterbebegleitung der Intensivmedizin Grenzen? Wo maßt sich der Mensch im Einzelfall an, selbst „Herr über Leben und Tod" zu sein Die Würde des Menschen schließt das Recht ein, in Würde zu sterben.
Für diese Einsicht steht die Hospizbewegung. Die Integration der Sterbenden und ihrer Angehörigen in ihr persönliches Umfeld ist das Anliegen der ehrenamtlichen Hospizhelferinnen und -helfer, die notwendigerweise mit dem Ausbau der Palliativmedizin einhergehen muss. In der lindernden Begleitung und Betreuung im Sterben wird die Würde des Menschen gewahrt. Alle, die Menschen in ihrem Sterben, ob stationär oder ambulant, achtsam begleiten, leisten einen unersetzlichen Dienst an der Würde des Menschen. Durch menschliche sowie kompetente ärztliche, pflegerische und seelsorgliche Begleitung des Sterbenden und der ihm Nahestehenden kann das Leben bis zuletzt so aktiv wie möglich gestaltet und ein Sterben in Würde ermöglicht werden. |
Es gilt, neben körperlichen Symptomen wie Schmerzen, Schwäche, Atemnot, Übelkeit, Erbrechen oder Verstopfung und psychischen Problemen wie Angst, Depressionen oder Verwirrtheit, auch soziale Aspekte wie Unterstützung bei Überforderung der Angehörigen oder Hilfe bei der Organisation der weiteren Versorgung in die palliativ-medizinische Betreuung zu integrieren. Neben der medikamentösen Kontrolle gehört die Integration der psychischen, sozialen und spirituellen Bedürfnisse des Patienten, der Angehörigen und des Behandlungsteams sowohl während der Krankheit als auch beim Sterben des Patienten sowie die Zeit danach zum ganzheitlichen Konzept der Betreuung und Begleitung.
Keineswegs bedeutet die pflegerische Begleitung eine Einschränkung des Patienten in seiner Selbstbestimmung, wenn Kirche und Hospizbewegung den Wunsch nach aktiver Sterbehilfe ablehnen (häufig geht dieser Wunsch von mitleidenden Angehörigen aus). Niemand in unserem Land braucht aus Angst vor schmerzhafter Erkrankung in einen durch andere herbeigeführten Tod hinein zu flüchten. Bis zuletzt soll ein Leben als lebenswert und sinnvoll erfahren werden können.
Der Sorge vor Verlust der Selbstbestimmung am Lebensende können Sie begegnen durch eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht. Dazu gehören Kommunikation, Information und Konkretisierung. Grundlage der Kommunikation sind Gespräche über das Sterben, über erwünschte und unerwünschte Schritte im Falle einer lebensbedrohlichen Erkrankung, über Aspekte menschenwürdiger Sterbebegleitung und ein Optimum an Leidensminderung. Zur Information dienen die Klärung medizinischer und juristischer Sachverhalte, das Verhältnis von Arzt und Patient, die Pflege in Hospizen oder zu Hause sowie die Fragen zur Schmerztherapie der selbstbestimmten Vorsorge. Nur wenn Angehörige, Freunde und auch die behandelnden Ärzte und Pflegekräfte so konkret wie möglich wissen, welche Wünsche Sie haben, können diese auch berücksichtigt werden. |
- Wollen Sie eine Patientenverfügung erstellen, sollten Sie zunächst darüber nachdenken, was Ihnen im Zusammenhang mit Krankheit, Leiden und Tod wichtig ist, wovor Sie Angst haben und was Sie sich erhoffen. Es ist nicht leicht, sich mit diesen existentiellen Fragen auseinander zu setzen, aber es ist notwendig, weil Sie sich über die Konsequenzen der eigenen Entscheidungen klar werden müssen.
- Bevor Sie diese Wünsche schriftlich niederlegen, sollten Sie sich von Ihrem Hausarzt oder einer anderen kompetenten Person (z.B. vom Hospizverein) beraten lassen.
- Zudem sollte eine Person Ihres besonderen Vertrauens von Ihnen bevollmächtigt werden, in der Krankheits- und Sterbephase Ihre Wünsche und Vorstellungen den Ärzten und Pflegenden gegenüber zu vertreten, wenn Sie selbst nicht mehr dazu in der Lage sind. Natürlich müssten Sie Inhalt und Konsequenzen der Patientenverfügung mit Ihrem/Ihrer Bevollmächtigten besprechen und eine Bevollmächtigung ausstellen.
Nach christlichem Verständnis bestimmt nicht der Mensch den Zeitpunkt des Sterbens, sondern Gott. Wenn wir über unser Sterben nachdenken, kann uns das helfen, uns zu Gott hin zu öffnen, der unser Leben und Sterben in seinen Händen hält.