Gemeinschaft organisiert sich

In unserer Pfarrei übernehmen viele Menschen Mitverantwortung in gewählten und berufenen Gremien. Alle Mitarbeiter, ob haupt- oder ehrenamtlich, leisten einen wertvollen Beitrag zu einer lebendigen Pfarrei. Sie machen christliche Gemeinschaft erfahrbar und erlebbar. Je mehr Menschen ihre Freude, ihr Engagement, ihren Einsatz und ihre Arbeit für die Pfarrei einbringen, desto vielfältiger ist die Pfarrei. Basis für jegliches Engagement ist die Begeisterung für Jesus Christus. Damit sollen viele Menschen angesprochen und gewonnen werden.


a) Wahrnehmung

Die Hauptamtlichen der Pfarrei

Dem Seelsorgeteam gehören an: Der Pfarrer, der die Pfarrei leitet, der Pfarrvikar und der Pastoralreferent. Nach ihren Möglichkeiten unterstützen ein Priester im Subsidiarsdienst, der am Ort wohnende Ruhestandsgeistliche und ein Diakon im Subsidiarsdienst das Seelsorgeteam bei den seelsorglichen Aufgaben.
Kirchenmusiker, die Mitarbeiterinnen der Pfarrbüros, Küster/in und die Rendantur leisten in Absprache mit dem Pfarrer eigenständige Arbeit.

Die Gremien der Pfarrei

Zu den gewählten Gremien gehören Pfarrgemeinderat und Kirchenvorstand, zu den berufenen Gremien die Ortsausschüsse, die Sachausschüsse des Pfarrgemeinderates und die Sachausschüsse des Kirchenvorstandes.

Pfarrgemeinderat
Im Pfarrgemeinderat wirken Vertreterinnen und Vertreter unserer Pfarrei gemeinsam mit dem Pastoralteam an der Planung und Gestaltung des kirchlichen Lebens und der Pastoral mit und verantworten das christliche Engagement in Kommune, Staat und Gesellschaft. Ihm obliegt die Aufgabe, unter Wahrung der spezifischen Verantwortung des Pfarrers, gemeinsam mit ihm und dem Pastoralteam das pastorale Wirken entsprechend den Herausforderungen so zu entwickeln und zu gestalten, dass die Kirche in den Lebensräumen und Lebenswelten der Menschen wirksam präsent ist. Der Pfarrgemeinderat entscheidet gemeinsam mit dem Seelsorgeteam Fragen des gemeindlichen Zusammenlebens und der Seelsorge.
Der amtierende Pfarrgemeinderat ist aktuell mit vierzehn Personen und dem Pastoralteam – drei Personen – besetzt. Bis 2018 haben wir vom Erzbischof eine „Sondergenehmigung ad experimentum“ erhalten, den Pfarrgemeinderat, analog dem KV, jeweils zur Hälfte alle 3 Jahre neu zu wählen. Daraus resultiert eine künftige Amtszeit der PGR-Mitglieder von 6 Jahren. Grund für unseren Antrag an den Erzbischof war eine Erhöhung der Kontinuität der PGR-Arbeit.

Mitglieder des Pfarrgemeinderates sind Sachbeauftragte für Caritas, Glaubensweitergabe, Liturgie, Öffentlichkeitsarbeit, Mission, Entwicklung und Frieden, Senioren, Frauen, Jugend und Ehrenamt. Jeweils ein Pfarrgemeinderatsmitglied ist Ansprechpartner für die Gruppierungen: Büchereien, Kindergartenräte und Chöre. Jeweils ein Pfarrgemeinderatsmitglied ist in einen Ortsausschuss, in den Kirchenvorstand, in den Kreiskatholikenrat und in den Kreisökumenerat delegiert.
Vom Pfarrgemeinderat berufen sind der Jugendausschuss „JA-klar“, der Liturgieausschuss, der Ausschuss für Öffentlichkeitsarbeit und periodisch der Wahlausschuss. In den Ausschüssen sind auch Nicht-Pfarrgemeinderatsmitglieder tätig.

Kirchenvorstand

Zur Erfüllung ihrer Aufgaben ist die Kirche auf materielle Mittel angewiesen, auf die Kirchensteuer und das örtliche Vermögen in den Gemeinden. Dieses Vermögen zu verwalten und zu vermehren, seine Erträge und ergänzende Kirchensteuermittel sinnvoll zu verwenden, ist die Aufgabe des Kirchenvorstandes.
Der Kirchenvorstand trägt als Bauherr die Gesamtverantwortung für die Vorbereitung und Durchführung von Baumaßnahmen und die Abwicklung von Lieferungen und Leistungen. Als Arbeitgeber hat er die Verantwortung für die in der Pfarrgemeinde Beschäftigten. Dazu zählt insbesondere die Gewinnung und Auswahl von neu einzustellendem Personal. Die Aufstellung eines Haushaltes und dessen Kontrolle obliegt ebenfalls dem Kirchenvorstand. In der Trägerschaft des Kirchenvorstands befinden sich vier Kindertagesstätten und drei Friedhöfe.
Der Kirchenvorstand vertritt die Pfarrei nach außen in allen wirtschaftlichen und rechtlichen Belangen. Der Kirchenvorstand besteht aus dem Pfarrer (Vorsitzender) und den von der Pfarrei gewählten Mitgliedern, deren Anzahl sich nach der Katholikenzahl bestimmt. Ein Mitglied des Pfarrgemeinderates ist in den Kirchenvorstand delegiert. Aktuell sind zehn Personen in den Kirchenvorstand gewählt. Die Legislaturperiode beträgt sechs Jahre. Darüber hinaus gibt es berufene Ausschüsse: Liegenschaften, Personal, Kindertagesstätten, Bau, Friedhöfe, die sich wesentlichen Teilgebieten der Verwaltung widmen.

Ortsausschüsse

Die Ortsausschüsse koordinieren in Abstimmung mit dem Pfarrgemeinderat kirchliche Aktivitäten, die primär auf die jeweilige Gemeinde bezogen sind. Die Zahl der Mitglieder wird vom Pfarrer festgelegt. Je eines der Pfarrgemeinderatsmitglieder ist geborenes Mitglied in einem der Ortsausschüsse. Mitglieder des Pastoralteams sind ebenfalls als Mitglied der einzelnen Ortsausschüsse benannt.
Neben der primären, vielseitigen Arbeit in den Gemeinden sind die Ortsausschüsse eingebunden in Prozesse der Pfarrei wie z.B. in die Vorbereitung der Fronleichnamsprozession, in die Gestaltung des Ewigen Gebets oder aber die Ausrichtung von besonderen Festen in der Pfarrei.

Pfarrgemeinderat – Kirchenvorstand – OrtsausschüsseJeweils zu Beginn eines Kalenderjahres findet die Klausurtagung des PGR statt. Ebenfalls
jährlich veranstaltet der KV einen Strategietag. Das Seelsorgeteam geht dreimal im Jahr in Klausur. Mit der Einrichtung eines Konvents durch den Pfarrgemeinderat sollen jeweils verschiedene Schwerpunkte dargestellt oder reflektiert werden um zu zeigen, ob und wie kirchliches Leben in den Lebenswelten der Menschen gestaltet wird. Der Konvent bildet ein Forum für konstruktive Anregungen zur Weiterentwicklung. Regelmäßige Treffen zwecks Austausch zwischen Seelsorgeteam, der Leitung des Pfarrgemeinderates und der Leitung des Kirchenvorstands finden 4 mal jährlich statt. Es gibt in jedem Jahr eine gemeinsame Sitzung von Pfarrgemeinderat und Kirchenvorstand mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten. Wichtige Grundlage für die Zusammenarbeit der einzelnen Gremien ist ein hohes Maß an Transparenz. Der Austausch der Protokolle des Pfarrgemeinderates und der Orts- und Sachausschüsse sowie regelmäßige Treffen des Pfarrgemeinderates mit allen Orts- und Sachausschüssen sind schon wesentlicher Bestandteil der gemeinsamen Arbeit. So geschieht auch eine Vernetzung der jeweiligen Ortsausschüsse untereinander.


b) Entwicklung

  • Inhaltliche Aufgaben sollen in den Vordergrund gestellt werden.
  • Ein Konzept „Wie entwickelt man Charismen?“ soll erarbeitet werden.
  • Die Vernetzung von ehrenamtlichen Gruppierungen untereinander wird weitergeführt. Die Bildung von „runden Tischen“ soll angeregt werden, z.B. für die Ökumene und die Chöre.
  • Ehrenamtlichen Mitarbeitern/innen sollen die Möglichkeiten der Qualifizierung, Fort- und Weiterbildung angeboten werden.
  • Langfristig soll die Möglichkeit von Leitungsfunktionen für einzelne Bereiche durch ehrenamtliche Beauftragte überdacht werden.
  • Wünschenswert ist auch ein/e Ehrenamtskoordinator/in, eine neue hauptamtliche Kraft, die die vielen Ehrenamtlichen in der Gemeinde unterstützt, fördert, motiviert und hilft, nach weiteren engagierten Menschen zu suchen. Nach positiven Votum von KV und PGR könnte eine solche Kraft, durch das EGV bezuschusst, eingestellt werden und Gremien und Pastoralteam entlasten.