Benutzungsordnung der KÖB´s

Die Bücherei ist eine öffentliche Einrichtung der Kirchengemeinde. Sie hat die Aufgabe, Bücher und andere Medien zu Zwecken der Information und Bildung, zur Unterhaltung und Freizeitgestaltung bereitzustellen.

Jeder ist berechtigt, die Bücherei im Rahmen dieser Benutzungsordnung auf öffentlich-rechtlicher Grundlage zu benutzen.
Die Benutzung der Bücherei ist unentgeltlich.
Leihfristüberziehungen werden durch Versäumnisgebühren und Auslagenersatz nach der Gebührenordnung erhoben.

Die Öffnungszeiten werden durch Aushang bekannt gegeben.

Erwachsene melden sich persönlich unter Vorlage eines gültigen Personalausweises an und erhalten einen Benutzerausweis. Der Benutzer/die Benutzerin bestätigt mit seiner/ihrer Unterschrift, die Benutzungsordnung zur Kenntnis genommen zu haben.
Bei Anmeldung von Kindern und Jugendlichen bis einschl. 17 Jahren ist die Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters vorzulegen. Der gesetzliche Vertreter verpflichtet sich damit zur Haftung für den Schadensfall und zur Begleichung anfallender Entgelte und Gebühren.

Die Benutzer/Innen sind verpflichtet, der Bücherei Änderungen ihres Namens oder ihrer Anschrift unverzüglich mitzuteilen.

Die Leihfrist für Bücher, Hörbücher, Kassetten, Spiele, CDs beträgt vier Wochen, für Zeitschriften und DVDs zwei Wochen.
Die Leihfrist kann vor dem Ablauf in der Bücherei verlängert werden.