Pfarrnachrichten
Aktuelles
Krippenaustellung in der Alten Kirche am Johannisberg
Stellenausschreibung Verwaltungsleitung (m/w/d)
Kartenverkauf zum Chor- und Orchesterkonzert im Altenberger Dom
Winterzeitumstellung
Proklamandum für die 28. und 29. Woche im Jahreskreis 2024
Gottesdienste
Samstag, 26. Oktober 2024
15:00 Tauffeier
Sonntag, 27. Oktober 2024
09:30 Hl. Messe
Montag, 28. Oktober 2024
09:00 Hl. Messe
Dienstag, 29. Oktober 2024
18:00 Hl. Messe
Mittwoch, 30. Oktober 2024
08:30 Hl. Messe
Donnerstag, 31. Oktober 2024
07:30 Hl. Messe
Freitag, 01. November 2024
09:30 Festmesse
11:00 Hochamt
mit Musica Laudis
15:00 Totengedenken mit Gräbersegnung
mit Hofkapelle
Taufe
Ihr Kind soll getauft werden?
Dann freuen wir uns mit Ihnen und wünschen Ihnen und Ihrem Kind alles Gute für die Zukunft und Gottes reichen Segen!
In der Regel wird am ersten und dritten Sonntag im Monat um 12:30 Uhr ein Tauftermin für Kinder aus der Pfarrgemeinde St. Johannes Baptist und St. Heinrich angeboten. Zu einem Tauftermin werden bis zu 3 Kinder angenommen. In Absprache ist auch eine Taufe im Rahmen einer regulären Heiligen Messe (auch in St. Heinrich) möglich.
Bitte melden Sie Ihr Kind persönlich im Pfarrbüro an. Bei der Anmeldung wird den Eltern Informationsmaterial mitgegeben. Kosten entstehen den Tauffamilien jedoch keine. Nach Ihrer Anmeldung wird sich der taufende Geistliche mit Ihnen in Verbindung setzen und mit Ihnen einen Termin für das Taufgespräch vereinbaren.
Wir freuen uns auf Sie!
Informationen zur Vorbereitung
- www.taufvorbereitung.de
- Das Portal rund um das Thema Taufe im Erzbistum Köln
- www.katholisch.de/dossier/131-das-sakrament-der-taufe
- Informationen und Materialien rund um das Sakrament der Taufe
- www.katholisch-werden.de
- Informationen rund um die Taufe bei Erwachsenen sowie Übertritt und Wiedereintritt in die katholische Kirche
Formelles
- Wir benötigen die Geburtsurkunde Ihres Kindes und, wenn vorhanden, Ihr Familienstammbuch.
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Von den Paten benötigen wir eine Patenbescheinigung als Nachweis, dass sie Mitglied der katholischen Kirche (und nicht ausgetreten) sind.
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Bei mehreren Paten muss darunter mindestens eine katholische Patin bzw. ein katholischer Pate sein. Paten einer anderen Konfession haben den Rechtsstatus von ‚Taufzeugen‘. Ein Kind kann auch getauft werden, wenn man keinen geeigneten Paten findet.