Pfarrnachrichten
Aktuelles
Redaktionsschluss für Berg- und Tal-Blick
Gemeindeleben wird Digital
Zeit zu Zweit
Sternsinger-Bastelarbeiten
Proklamandum für die 2. Woche im Jahreskreis 2021
Einladung des PGR an die Gemeindemitglieder
Gottesdienste
09:00 Pfarrkirche zum Gebet geöffnet
St. Johannes Baptist
15:00 Beichte - Gespräch
in der Sakristei von St. Johannes Baptist
18:00 Vorabendmesse mit begrenzter Teilnehmerzahl
in St. Johannes Baptist - max. 90 Personen
Sonntag, 24. Januar 2021
09:00 Hl. Messe mit begrenzter Teilnehmerzahl
St. Johannes Baptist - max. 90 Personen
10:00 Alte Kirche am Johannisberg zum Gebet geöffnet
Alte Kirche am Johannisberg
10:00 St. Heinrich zum Gebet geöffnet
St. Heinrich
Taufe
Ihr Kind soll getauft werden?

Dann freuen wir uns mit Ihnen und wünschen Ihnen und Ihrem Kind alles Gute für die Zukunft und Gottes reichen Segen!
In der Regel wird am ersten Sonntag im Monat um 15:00 Uhr und am dritten Sonntag im Monat um 12:30 Uhr ein Tauftermin für Kinder aus der Pfarrgemeinde St. Johannes Baptist und St. Heinrich angeboten. Zu einem Tauftermin werden bis zu 3 Kinder angenommen. In Absprache ist auch eine Taufe im Rahmen einer regulären Heiligen Messe (auch in St. Heinrich) möglich.
Bitte melden Sie Ihr Kind persönlich im Pfarrbüro an. Bei der Anmeldung wird den Eltern Informationsmaterial mitgegeben. Kosten entstehen den Tauffamilien jedoch keine. Nach Ihrer Anmeldung wird sich der taufende Geistliche mit Ihnen in Verbindung setzen und mit Ihnen einen Termin für das Taufgespräch vereinbaren.
Wir freuen uns auf Sie!
Informationen zur Vorbereitung
- www.taufvorbereitung.de
- Das Portal rund um das Thema Taufe im Erzbistum Köln
- www.katholisch.de/glaube/unser-glaube/taufe
- Informationen und Materialien rund um das Sakrament der Taufe
- www.katholisch-werden.de
- Informationen rund um die Taufe bei Erwachsenen sowie Übertritt und Wiedereintritt in die katholische Kirche
Formelles
- Wir benötigen die Geburtsurkunde Ihres Kindes und, wenn vorhanden, Ihr Familienstammbuch.
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Von den Paten benötigen wir eine Patenbescheinigung als Nachweis, dass sie Mitglied der katholischen Kirche (und nicht ausgetreten) sind.
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Bei mehreren Paten muss darunter mindestens eine katholische Patin bzw. ein katholischer Pate sein. Paten einer anderen Konfession haben den Rechtsstatus von ‚Taufzeugen‘. Ein Kind kann auch getauft werden, wenn man keinen geeigneten Paten findet.