Pflegegutachten /
Pflegeberatungsgespräche (§ 37 / 3 SGB XI)

Bezieher von Pflegegeld benötigen bei Pflegegrad 1 bis 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 bis 5 vierteljährlich den Nachweis über ein Pflegeberatungsgespräch nach § 37 Abs. 3 SGB XI.  Als zugelassener ambulanter Pflegedienst führen wir diese Beratungsgespräche vor Ort durch und rechnen mit den Pflegekassen ab.

 

Ohne Nachweis über die durchgeführten Pflegeberatungsgespräche vor Ort verfällt der Anspruch auf Pflegegeld. Wir planen daher die Termine gemeinsam mit unseren Patienten rechtzeitig im Voraus.