Verhinderungspflege

Sind pflegende Angehörige verhindert, egal aus welchem Grund, stellen wir den Ersatz und können mit der Pflegekasse abrechnen. Verhinderungspflege können Sie jährlich bis zu einem Betrag 1.612 Euro in Anspruch nehmen. Dieses Geld kann bis zu 6 Wochen im Kalenderjahr für stationäre Ersatzpflege genutzt werden, aber auch stundenweise über das Jahr verteilt für Leistungen von uns als ambulanter Pflegedienst abgerufen werden.  Voraussetzung ist, dass Sie mindestens seit 6 Monaten Leistungen aus der Pflegeversicherungen beziehen.

 

Wir übernehmen hierbei alle Tätigkeiten, die ein verhinderter pflegender Angehöriger für den Pflegebedürftigem ausführen würde. Hierzu zählen neben der Pflege, individueller häuslicher Betreuung, auch kleine hauswirtschaftliche Tätigkeiten, Arztbesuche, Einkäufe etc.

 

Selbstverständlich planen wir die Ausgestaltung der Verhinderungspflege individuell mit Ihnen und unterstützen Sie bei den notwendigen Anträgen.  

 

Sie können ach nicht genutztes Kurzeitpflegegeld bis zur Hälfte (das sind bis zu 806 Euro) für die Verhinderungspflege verwenden. Zusammen mit Kurzzeitpflegegeld können so bis zu 2.418 Euro genutzt werden.

 

Weitere Informationen entnehmen sie bitte folgendem Link:

Leistungen der Pflegeversicherung > Verhinderungspflege

Kurzzeitpflege

Pflegebedürftige können für stationäre Pflege bis zu 8 Wochen (Kurzzeit) 1.612 Euro jährlich in Anspruch nehmen. Restbeträge der Verhinderungspflege können für stationäre Pflege genutzt werden (d.h. maximal 14 Wochen stationäre Pflege).

 

Was übernimmt die Pflegekasse? Wie nutze ich die Leistungen für mich am besten? Was verfällt wann? - Nutzen Sie unsere Beratung zu diesen Leistungsbereichen!

 

Weitere Informationen entnehmen sie bitte folgendem Link:

Leistungen der Pflegeversicherung > Kurzzeitpflege