Pfarrnachrichten
PGR-Satzung
Neuer Pfarrgemeinderat hat sich konstituiert

Aktuelles
Proklamandum für die 20. Woche im Jahreskreis 2022
Proklamandum für die 19. Woche im Jahreskreis 2022
Berg- und Tal-Blick Sommer 2022
Gottesdienste
19:00 Festmesse mit Kräuterweihe
St. Heinrich
19:00 Eucharistische Anbetung
St. Johannes Baptist
17:30 Rosenkranzandacht
St. Johannes Baptist
Pfarrgemeinderat
Der Pfarrgemeinderat hat laut Satzung die Aufgabe, gemeinsam mit dem Pfarrer und dem Pastoralteam "das pastorale Wirken entsprechend den Herausforderungen im Seelsorgebereich so zu entwickeln und zu gestalten, damit die Kirche in den Lebensräumen und Lebenswelten der Menschen wirksam präsent ist.".
Der Pfarrgemeinderat wirkt z.B. an der Erarbeitung und Realisierung eines Pastoralkonzeptes mit, fördert die Mitwirkung von Gläubigen in öffentlichen und gesellschaftlichen Institutionen und Initiativen und trägt dafür Sorge, dass Einrichtungen und Gruppen im Seelsorgebereich in geeigneter Weise untereinander vernetzt und an der Arbeit des Pfarrgemeinderates sowie der Orts- und Sachausschüsse beteiligt werden.
Der Pfarrgemeinderat wird alle 4 Jahre gewählt. Der Wahltermin wird einheitlich für das Erzbistum Köln festgelegt. Die letzte Wahl war im November 2021.