Pfarrnachrichten
PGR-Satzung
Neuer Pfarrgemeinderat hat sich konstituiert

Aktuelles
Pfarramtssekretär/in (m/w/d) gesucht
Proklamandum für die 5. Woche im Jahreskreis 2023
Redaktionsschluss für Berg- und Tal-Blick
Gottesdienste
17:30 Eucharistische Anbetung
St. Johannes Baptist
19:30 Gottesdienst mit den Leichlinger Karnevalisten
in St. Johannes Baptist mit Hofkapelle
17:30 Rosenkranzandacht
St. Johannes Baptist
18:00 Vorabendmesse
St. Johannes Baptist
Pfarrgemeinderat
Der Pfarrgemeinderat hat laut Satzung die Aufgabe, gemeinsam mit dem Pfarrer und dem Pastoralteam "das pastorale Wirken entsprechend den Herausforderungen im Seelsorgebereich so zu entwickeln und zu gestalten, damit die Kirche in den Lebensräumen und Lebenswelten der Menschen wirksam präsent ist.".
Der Pfarrgemeinderat wirkt z.B. an der Erarbeitung und Realisierung eines Pastoralkonzeptes mit, fördert die Mitwirkung von Gläubigen in öffentlichen und gesellschaftlichen Institutionen und Initiativen und trägt dafür Sorge, dass Einrichtungen und Gruppen im Seelsorgebereich in geeigneter Weise untereinander vernetzt und an der Arbeit des Pfarrgemeinderates sowie der Orts- und Sachausschüsse beteiligt werden.
Der Pfarrgemeinderat wird alle 4 Jahre gewählt. Der Wahltermin wird einheitlich für das Erzbistum Köln festgelegt. Die letzte Wahl war im November 2021.