Pfarrnachrichten
PGR-Satzung
Aktuelles
Redaktionsschluss für Berg- und Tal-Blick
Gemeindeleben wird Digital
Zeit zu Zweit
Sternsinger-Bastelarbeiten
Proklamandum für die 2. Woche im Jahreskreis 2021
Einladung des PGR an die Gemeindemitglieder
Gottesdienste
Sonntag, 17. Januar 2021
09:00 Hl. Messe mit begrenzter Teilnehmerzahl
St. Johannes Baptist - max. 90 Personen
10:00 Alte Kirche am Johannisberg zum Gebet geöffnet
Alte Kirche am Johannisberg
10:00 St. Heinrich zum Gebet geöffnet
St. Heinrich
11:00 Hl. Messe mit begrenzter Teilnehmerzahl
in St. Johannes Baptist - max. 90 Personen
12:15 Pfarrkirche zum Gebet geöffnet
St. Johannes Baptist
18:00 Eucharistiefeier mit telefonischer Anmeldung
St. Heinrich mit sehr eingeschränkter Sitzplatzkapazität (20 Plätze)
Pfarrgemeinderat
Der Pfarrgemeinderat hat laut Satzung die Aufgabe, gemeinsam mit dem Pfarrer und dem Pastoralteam "das pastorale Wirken entsprechend den Herausforderungen im Seelsorgebereich so zu entwickeln und zu gestalten, damit die Kirche in den Lebensräumen und Lebenswelten der Menschen wirksam präsent ist.".
Der Pfarrgemeinderat wirkt z.B. an der Erarbeitung und Realisierung eines Pastoralkonzeptes mit, fördert die Mitwirkung von Gläubigen in öffentlichen und gesellschaftlichen Institutionen und Initiativen und trägt dafür Sorge, dass Einrichtungen und Gruppen im Seelsorgebereich in geeigneter Weise untereinander vernetzt und an der Arbeit des Pfarrgemeinderates sowie der Orts- und Sachausschüsse beteiligt werden.
Der Pfarrgemeinderat wird alle 4 Jahre gewählt. Der Wahltermin wird einheitlich für das Erzbistum Köln festgelegt. Die letzte Wahl war am 11. und 12. November 2017.