Pfarrnachrichten
Aktuelles
Proklamandum für die 13. Woche im Jahreskreis 2024
Proklamandum für die 12. Woche im Jahreskreis 2024
Gottesdienste
Sonntag, 30. Juni 2024
09:30 Hl. Messe
11:00 Familienmesse
anlässlich Patrozinium und Pfarrfest mit Hofkapelle; Leitung Bernhard Losacker
Montag, 01. Juli 2024
09:00 Hl. Messe
Donnerstag, 04. Juli 2024
07:30 Hl. Messe
09:00 Schulgottesdienst
GGS Bennert
08:20 Schulgottesdienst
Letzter Schultag Abschlussklasse 4 + Klassen 3
17:00 Stille Anbetung
des Pastoralteams für und mit der Gemeinde
Samstag, 06. Juli 2024
15:00 Beichtgelegenheit
Sonntag, 07. Juli 2024
09:30 Hl. Messe
11:00 Hl. Messe
anschl. Gemeindetreff ausgerichtet vom Ökumenischen Hospizdienst
Taufe
Ihr Kind soll getauft werden?
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Dann freuen wir uns mit Ihnen und wünschen Ihnen und Ihrem Kind alles Gute für die Zukunft und Gottes reichen Segen!
In der Regel wird am ersten und dritten Sonntag im Monat um 12:30 Uhr ein Tauftermin für Kinder aus der Pfarrgemeinde St. Johannes Baptist und St. Heinrich angeboten. Zu einem Tauftermin werden bis zu 3 Kinder angenommen. In Absprache ist auch eine Taufe im Rahmen einer regulären Heiligen Messe (auch in St. Heinrich) möglich.
Bitte melden Sie Ihr Kind persönlich im Pfarrbüro an. Bei der Anmeldung wird den Eltern Informationsmaterial mitgegeben. Kosten entstehen den Tauffamilien jedoch keine. Nach Ihrer Anmeldung wird sich der taufende Geistliche mit Ihnen in Verbindung setzen und mit Ihnen einen Termin für das Taufgespräch vereinbaren.
Wir freuen uns auf Sie!
Informationen zur Vorbereitung
- www.taufvorbereitung.de
- Das Portal rund um das Thema Taufe im Erzbistum Köln
- www.katholisch.de/dossier/131-das-sakrament-der-taufe
- Informationen und Materialien rund um das Sakrament der Taufe
- www.katholisch-werden.de
- Informationen rund um die Taufe bei Erwachsenen sowie Übertritt und Wiedereintritt in die katholische Kirche
Formelles
- Wir benötigen die Geburtsurkunde Ihres Kindes und, wenn vorhanden, Ihr Familienstammbuch.
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Von den Paten benötigen wir eine Patenbescheinigung als Nachweis, dass sie Mitglied der katholischen Kirche (und nicht ausgetreten) sind.
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Bei mehreren Paten muss darunter mindestens eine katholische Patin bzw. ein katholischer Pate sein. Paten einer anderen Konfession haben den Rechtsstatus von ‚Taufzeugen‘. Ein Kind kann auch getauft werden, wenn man keinen geeigneten Paten findet.