Der Kommunionhelfer
In der Urkirche war es verbreiteter Brauch, den Gläubigen das eucha-ristische Brot mitzugeben, damit sie es an eucharistiefreien Tagen selbst empfangen oder auch zu den Kranken und Gefangenen bringen konnten. Auch als in späteren Jahrhunderten nur Priester und Diakone als legitime Kommunionspender galten, gab es immer wieder Beispiele dafür, dass in Notfällen auch Laien die konsekrierte Hostie zu Kranken und Gefangenen bringen durften.
Nach dem II. Vatikanum gewährte die Sakramentenkongregation ver-schiedenen Bischofskonferenzen im Hinblick auf den bestehenden Priester-mangel und die große Zahl der Kommunikanten die Möglichkeit, entspre-chende Vollmachten in Rom zu beantragen. Dies wurde später auf alle Bischöfe generell ausgedehnt. Als »außerordentliche Spender der Kom-munion« wurden erstmals auch Frauen zugelassen.
Der Pfarrer sucht in Zusammen-arbeit mit dem Pfarrgemeinde-rat geeignete Personen für den Dienst als Kommunionhelfer und -helferin. Diese werden dann dem Bischof mitgeteilt und der Bischof beauftragt den Dechant, diese Personen zu beauftragen, den Gläubigen die Kommunion zu spenden. Eingeschlossen ist dabei auch die Vollmacht, Kran-kenkommunion und Wegzeh-rung zu spenden. Die Beauftragung wird der Gemeinde mitgeteilt.
Der Kommunionhelfer und die Kommunionhelferin haben auch das Recht, das Allerheiligste in Pyxis oder Monstranz zur Verehrung auf dem Altar zu exponieren und es zum Schluss wieder in den Tabernakel zurückzustellen. Der Segen mit dem Allerheiligsten bleibt jedoch dem Priester und Diakon vorbehalten.
Zu weiteren Information wenden sie sich bitte an einen unserer Seel-sorger oder an das Pastoralbüro in Oberaußem unter
Telefon 02271/52680 oder
pfarreiengemeinschaft-bergheim-ost@erzbistum-koeln.de