Der Kirchenvorstand

 

In Finanzfragen lässt man den Pfarrer besser nicht alleine entscheiden. Da die Pfarreien nicht selten über Grundbesitz und neben den Kirchen-gebäuden über andere Immobilien verfügen, müssen wache Augen über die Ordnung der Finanzen wachen. Meist heißen die gewählten Gremien Kir-chenvorstand.

Der Kirchenvorstand besteht aus dem Pfarrer als dem vom Bischof beauf-tragten Leiter der Gemeinde und wenn vorhanden, dem Kaplan und je nach der Mitgliederzahl der Gemeinde gewählten Mitgliedern. Die Amtszeit der gewählten Mitglieder beträgt sechs Jahre. Alle drei Jahre wird die Hälfte der gewählten Mitglieder neu gewählt.

Etwa alle acht Wochen trifft sich der Kirchenvorstand zur gemeinsamen Sitzung. Hier werden die die Gemeinde betreffenden Anliegen und Probleme besprochen, die Haushaltspläne beraten und aufgestellt, Aufträge für Baumaßnahmen, Reparaturen, Anschaffungen u. ä. erteilt, Verträge abgeschlossen. Jedes Mitglied im Kirchen-vorstand hat darüber hinaus eine spezielle Aufgabe übernommen: als Vertreter im Kirchengemeindeverband, als Vertreter im Pfarrgemeinderat, als Kassenprüfer, als jeweils Zuständiger für die einzelnen Objekte: die Kirche, das Pfarrheim und, die einzelnen Kindergärten etc.

 

Geschäftsführende Vorsitzende der Kirchenvorstände in der Pfarreien-gemeinschaft:

St. Johann Baptist (Niederaußem) Herr Berrendorf

St. Laurentius (Büsdorf) Herr Peters

St. Medardus (Auenheim) Herr Kaltenberg

St. Michael (Rheidt-Hüchelhoven) Herr Keulertz

St. Pankratius (Glessen) Herr Dr. Pütz

St. Simeon (Fliesteden) Herr Klinger

St. Vinzentius (Oberaußem) Herr Schumacher