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Innerhalb der Pfarreiengemeinschaft gibt es vier Typen von gewählten Gremien, welche sich hinsichtlich Aufgabenbereich und regionalem Schwerpunkt (gesamte Pfarreiengemeinschaft oder einzelne Pfarrei) unterscheiden.
Kirchengemeindeverband
Der Kirchengemeindeverband (KGV) ist das zentrale Verwaltungsgremium im Seelsorgebereich. In diesem Gremium werden die Verwaltung von Personal, Finanzen und Betriebsträgerschaften koordiniert.
Zum Kirchengemeindeverband
Kirchenvorstände
Der Kirchenvorstand (KV) einer Pfarrei ist zuständig für die Finanzen der Gemeinde und ihre Einrichtungen, für Grundstücke, Gelände- und Personalangelegenheiten.
Zu den Kirchenvorständen
Pfarrgemeinderat
Der Pfarrgemeinderat (PGR) besteht aus gewählten Vertreterinnen und Vertretern aller sechs Pfarrgemeinden unserer Pfarreiengemeinschaft. Seine Aufgabe ist die Beratung des Pfarrers in allen Belangen der Seelsorge. Er beschäftigt sich mit übergeordneten Aufgaben, z. B. der Vernetzung von Arbeitsfeldern oder Erstellung eines Pastoralkonzepts über die einzelnen Pfarreien hinweg.
Zum Pfarrgemeinderat
Ortsausschüsse / Örtliche Pfarrgemeinderäte
Zu den Örtliche Pfarrgemeinderäte