Gremien

Innerhalb der Pfarreiengemeinschaft gibt es vier Typen von gewählten Gremien, welche sich hinsichtlich Aufgabenbereich und regionalem Schwerpunkt (gesamte Pfarreiengemeinschaft oder einzelne Pfarrei) unterscheiden.

 

Kirchengemeindeverband

Der Kirchengemeindeverband (KGV) ist das zentrale Verwaltungsgremium im Seelsorgebereich. In diesem Gremium werden die 
 
Kirchenvorstände
Der Kirchenvorstand (KV) einer Pfarrei ist zuständig für die Finanzen der Gemeinde und ihre Einrichtungen, für Grundstücke, Gelände- und Personalangelegenheiten.

 
Pfarrgemeinderat
Der Pfarrgemeinderat (PGR) besteht aus gewählten Vertreterinnen und Vertretern aller sechs Pfarrgemeinden unserer Pfarreiengemeinschaft. Seine Aufgabe ist die Beratung des Pfarrers in allen Belangen der Seelsorge. Er beschäftigt sich mit übergeordneten Aufgaben, z. B. der Vernetzung von Arbeitsfeldern oder Erstellung eines Pastoralkonzepts über die einzelnen Pfarreien hinweg.

 
Ortsausschüsse / Örtliche Pfarrgemeinderäte