Pfarrgemeinderat

Der Pfarrgemeinderat dient dem Aufbau und der Weiterentwicklung einer lebendigen Pfarrgemeinde und wirkt mit bei der Verkündigung der frohen Botschaft, in der Feier des Glaubens und beim Dienst am Nächsten.

 

Der PGR übernimmt in Zusammenarbeit mit dem leitenden Pfarrer und den hauptamtlichen Pastoralkräften Verantwortung für die Gestaltung des Lebens in der Pfarrgemeinde. Er soll den Pfarrer bei der Ausübung seines Amtes beraten und unterstützen.

 

Der PGR soll insbesondere soziale und gesellschafts-politische Aufgaben der Gemeinde eigenverantwortlich wahrnehmen. D.h., er soll die gemeindliche Arbeit im caritativen und sozialen Bereich fördern und ehrenamtliche Mitarbeit in der Pfarrei aktivieren, gesellschaftliche Probleme bedenken und ggf. entsprechende Maßnahmen beschließen, die Verantwortung der Pfarrei für Familie, Arbeitswelt, Technik und Umwelt sowie für Mission, Entwicklung und Frieden wecken und fördern.

 

Der Pfarrgemeinderat befasst sich kontinuierlich mit den kirchlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen im Seelsorgebereich und leitet daraus die Schwerpunkte für sein Handeln ab. Welche Herausforderungen sich für unseren Seelsorgebereich stellen, beschreibt der Pfarrgemeinderat im Pastoralkonzept, das regelmäßig fortgeschrieben wird.