Sternsinger-App: Was ist das?

9. November 2019

Hildegard Bender

 

Seit der Aktion 2019 nutzen wir die Sternsinger-App. Sie wird vom Kindermissionswerk seit der Aktion 2018 zur Verfügung gestellt und ist bisher jedes Jahr in der Funktionalität erweitert worden. Es gibt zwei Teile: Die mobile App für die Sternsinger-Gruppen und die App-Zentrale für das Organisationsteam.

 

Die mobile App für Begleiter

In der mobilen App bekommt jede registrierte Gruppenleitung die Straßen mit den Besuchswünschen für "ihr" Gebiet angezeigt, sowie die Kontaktdaten der Sternsinger bzw. der Eltern. Damit wird keine Papierliste mehr benötigt (außer für Spendenquittungen und neue Haushalte, die auch im nächsten Jahr besucht werden möchten).

Die Besuchswünsche können mit "angetroffen" oder "nicht angetroffen" quittiert werden. Dies wird an die App-Zentrale zürockgemeldet. So hat das Organisationsteam einen guten Überblick über den Stand jeder Gruppe.

Begleiter für eine Gruppe benötigen die kostenlose Sternsinger-App auf ihrem Smartphone. Die App kann aus dem Apple App Store oder Google Play installiert werden. Aus der App registriert man sich mit seiner E-Mail bei unserer Institution   "Pastoralbüro St. Joh. u. St. Heinr.". Erst nachdem die Registrierung vom Organisationsteam bestätigt und man in der App-Zentrale als Begleiter einer Gruppe eingetragen wurde, bekommt man die Daten zur eigenen Gruppe angezeigt.

Links zur App und weitere Informationen gibt es <hier>.

 

Die App-Zentrale für das Organisationsteam

In der App-Zentrale erfasst das Organisationsteam sowohl alle Sternsinger als auch die Besuchswünsche. Es können Gruppen von Sternsingern gebildet werden. Diesen Gruppen können STraßen und die zugehörigen Besuchswünsche zugeordnet werden. Das bekommen die Gruppenleiter dann in der mobilen App angezeigt.

Aus der mobilen App wird an die App-Zentrale zurückgemeldet, wo die Sternsinger bereits waren. Damit hat das Organisationsteam einen guten Überblick, welche Straßen noch nicht besucht wurden (und damit z. B. eine verspäteter Besuchswunsch noch erfült werden kann).

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