Aktuelles

kfd St. Martinus Kirchherten
06.05.2023 - Aktuelle Informationen der Kath.Frauengemeinschaft Kirchherten für Mai/Juni 2023
kfd St. Martinus Kirchherten
06.05.2023 - Im Mai und Juni bietet der "Offene Frauentreff" gleich 2 Termine an: Am 24.05.23 eine kleine Fahrradtour mit kulinarischem Ziel. Und bereits am 21.06.2023 um 19 Uhr geht es weiter mit unserem beliebten Cocktailabend.
In seelsorglichen Notfällen
21.02.2019 - In seelsorglichen Notfällen unter Telefon: 0175/7249584

Das Sakrament der Ehe

„Ich verspreche dir die Treue in guten und bösen Tagen, in Gesundheit und Krankheit, bis das der Tod uns scheidet. Ich will dich lieben, achten und ehren alle Tage meines Lebens".

Mit diesem gegenseitigem Versprechen vor dem Priester, den Trauzeugen und der Gemeinde spenden sich die Brautleute im Angesicht der Kirche und in der Verantwortung vor Gott das Sakrament der Ehe.

Bevor sich die Brautleute das Ja-Wort geben, bedarf es der Vorbereitung. Dazu sollen die folgenden Informationen als kleiner Wegweiser dienen.

 

Grundsätzliches zu einer katholischen Eheschließung

  • eine zivilrechtliche Ehe vor dem Standesamt muss geschlossen worden sein
  • die Brautleute müssen ledig/ verwitwet sein
  • die Bereitschaft zu den wesentlichen Merkmalen einer Ehe (Unauflöslichkeit, Hinordnung auf das beiderseitige Wohl und auf Elternschaft, eheliche Treue ...) muss vorhanden sein

  • bei einer konfessionsverschiedenen Ehe, verspricht der katholische Partner, die Ehe im katholischen Glauben zu leben und zu bezeugen. Darüber hinaus hat er/sie die Verpflichtung etwaige Nachkommen katholisch taufen zu lassen und im katholischen   Glauben zu erziehen, soweit dies in der Ehe möglich ist

  • bei einer konfessionsverschiedenen Ehe, verspricht der katholische Partner, die Ehe im katholischen Glauben zu leben und zu bezeugen. Darüber hinaus hat er/sie die Verpflichtung etwaige Nachkommen katholisch taufen zu lassen und im katholischen   Glauben zu erziehen, soweit dies in der Ehe möglich ist

  • Benennung von zwei Trauzeugen (diese müssen nicht katholisch sein)

Hinweis

Die Eheschließung eines/r katholischen Christen/Christin orientiert sich zunächst an der katholischen Form. Bei einem konfessionsverschiedenen Paar ist es auch möglich, vor einem evangelischen Geistlichen (ggf. sogar auf dem Standesamt) respektive in einer „ökumenischen Trauung" zu heiraten. Voraussetzung hierfür ist eine Befreiung von der Formpflicht (Dispens), die beim Bischöflichen Generalvikariat beantragt werden kann. Bei einer ökumenischen Trauung gilt die Regel, das derjenige Geistliche die Trauung vornimmt, in dessen Kirche die Eheschließung vorgenommen wird.

 

Anmeldung

Für den Termin der Traufeier ist eine rechtzeitige Absprache mit dem Pfarrbüro erforderlich.

 

Ehevorbereitung

Als Vorbereitung für die Eheschließung wird mit dem Pfarrer oder dem Diakon ein Traugespräch geführt. In diesem Traugespräch

erhalten Sie Informationen über Ehevorbereitungskurse.

Vorbereitungskurse bietet die Familienbildungsstätte

‚Anton-Heinen-Haus', Kirchstraße 1b, 50126 Bergheim an.

Telefon: 02271/4790-0

webmaster@anton-heinen-haus.de

Internet: www.anton-heinen-haus.de/

 

In einem persönlichen Gespräch mit dem Priester oder Diakon

  • wird ein Ehevorbereitungsprotokoll ausgefüllt. Als Unterlage ist ein „Auszug aus dem Taufbuch" (nicht älter als 6 Monate vor der kirchlichen Eheschließung) erforderlich. Dies kann in dem Pfarramt angefordert werden, in dem der/die Betreffende getauft wurde.
  • können Lesungen, Gebete und Lieder gemeinsam ausgesucht werden
  • können persönliche Fragen erörtert werden
  • wird über den Ablauf der kirchlichen Feier gesprochen

Über das Traugespräch hinaus steht Ihnen unser Pfarramt für weitere Fragen gerne zur Verfügung.

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Wer den anderen liebt, lässt ihn

wie er ist,

wie er gewesen ist

und wie er sein wird.

Michael Quoist

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