Aktuelles

kfd St. Martinus Kirchherten
06.05.2023 - Aktuelle Informationen der Kath.Frauengemeinschaft Kirchherten für Mai/Juni 2023
kfd St. Martinus Kirchherten
06.05.2023 - Im Mai und Juni bietet der "Offene Frauentreff" gleich 2 Termine an: Am 24.05.23 eine kleine Fahrradtour mit kulinarischem Ziel. Und bereits am 21.06.2023 um 19 Uhr geht es weiter mit unserem beliebten Cocktailabend.
In seelsorglichen Notfällen
21.02.2019 - In seelsorglichen Notfällen unter Telefon: 0175/7249584

Das Sakrament der Firmung

Was ist eine Firmung ?

Die Firmung ist eines der sieben Sakramente der kath. Kirche. Man bezeichnet sie auch als das ‚Sakrament des Heiligen Geistes'. Im Sakrament der Firmung (abgleitet vom lateinischen confirmatio) stärkt und befähigt uns die Kraft des hl. Geistes dazu, den Glauben als Zeugen Christi in Wort und Tat zu verbreiten und zu verteidigen. Sie stellt eine Bestätigung und eine Vollendung der Taufe dar.



Voraussetzung für die Firmung?

- der Firmling muss getauft sein

- die persönliche und innere Bereitschaft des Firmkandidaten - Diese Bereitschaft äußert

  sich u.a. am Wunsch zur Firmung, der Teilnahme an der Firmvorbereitung sowie dem

  Mitfeiern der Eucharistie

- um sich der Tragweite der Firmung bewusst zu werden, erfolgt die Firmung

  in der Regel im Alter zwischen 14 und 16 Jahren


Firmpate

Er hat prinzipiell die gleichen Aufgaben und Voraussetzungen wie der Taufpate.

Hervorzuheben ist die Unterstützung und Begleitung des Paten hin zu einer christlichen Lebensführung.


Wer spendet die Firmung?

Der Bischof kraft seiner Firmgewalt als Träger des Apostelsamtes als ordentlicher Spender. Als außerordentlicher Spender der Firmung kann nach Erteilung einer ausdrücklichen Vollmacht (Apostolisches Indult) auch der Priester sein.

Im Rahmen des allgemeinen Rechtes ist bei einer Notfirmung (wenn ein Sterbender die Firmung verlangt und der Bischof nicht kommen kann) der Pfarrer, sowie bei dessen Abwesenheit, auch ein Seelsorger zur Spendung der Firmung berechtigt.


Die Firmung

Bei der Spendung der Firmung legt der Bischof dem Firmling die Hand auf den Kopf, zeichnet mit geweihtem Öl ein Kreuz auf seine Stirn und spricht: „Sei besiegelt durch die Gabe Gottes, den Heiligen Geist" (Chrisamsalbung).