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Sakrament der Versöhnung – Bußsakrament

(Siehe dazu die empfehlenswerte Einführung im Gotteslob, 2013, Nr. 593 – 601)

Leider bleiben auch Christen hinter dem Anspruch Jesu Christi immer wieder zurück und stehen manchmal sogar im Widerspruch zum Willen Gottes (Katholischer Erwachsenenkatechismus II, S. 75ff.). Doch Gottes Barmherzigkeit ist größer als alle Sünde und Schuld. Jesus hat nicht nur selbst einzelnen Menschen ihre Sünden vergeben (z. B. Mk 2,5; Lk 7,48), sondern diese Vollmacht und den Dienst der Versöhnung auch den Aposteln anvertraut (Mt 16,19; 18,18; Joh 20,19-23; 2 Kor 5,18-20; Kirchliche Bußpraxis) und so das Sakrament der Buße und der Versöhnung gestiftet (Katholischer Erwachsenenkatechismus I, S. 363ff.). Es besteht in der von Gottes Gnade ermöglichten Umkehr des Sünders (Reue, Schuldbekenntnis, Genugtuung) und in der Vergebung im Namen Jesu Christi, die die Kirche vermittelt in der Form der Lossprechung. So wird der Sünder mit Gott und der Kirche wieder versöhnt.

In unserem Seelsorgebereich wird die Feier des Bußsakramentes als Einzelbeichte oder Beichtgespräch in der Regel an jedem Samstag vor den Abendmessen angeboten in den Pfarrkirchen, bzw. in Unkel in der Christinenstift-Kapelle. Jeder Priester (s. „Unsere Seelsorger“) steht außerdem zur individuellen Terminabsprache zur Verfügung. Vor Weihnachten und Ostern werden Bußgottesdienste gefeiert, die auf das Bußsakrament vorbereiten können. Die Kinder werden im Rahmen der Erstkommunion-Vorbereitung auch auf das Sakrament der Versöhnung vorbereitet.


 
 

 
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