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Trauergottesdienst, Begräbnis, Begräbnismesse (Exequien)


Historisches Grabkreuz auf dem alten katholischen Friedhof UnkelHistorisches Grabkreuz auf dem alten katholischen Friedhof UnkelFür Christen und für die christliche Gemeinde ist die Bestattung der Toten bestimmt von Pietät und Erinnerung, von Trauer und Mitsorge, von gemeinsamem Gedenken und Gebet. Und all dies ist umgriffen vom Horizont der Hoffnung des Glaubens. Deshalb ist eine würdige, von christlichem Geist bestimmte Bestattung für sie Verpflichtung und Aufgabe.

Die kirchliche Begräbnisliturgie erbittet für den Verstorbenen die Gnade Gottes und begleitet als Teil der Trauerpastoral die existenzielle Erfahrung des Todes der Hinterbliebenen. Gute Hinweise dazu finden Sie im Gotteslob (2013) unter Nr. 608 – 612. Ausführliche Erläuterungen dazu finden Sie in: „Die kirchliche Begräbnisfeier. Pastorale Einführung“ (Dt. Bischofskonferenz, Arbeitshilfen 232; http://www.dbk.de/home/  >Veröffentlichungen > Arbeitshilfen > 232), sowie „Unsere Sorge um die Toten und Hinterbliebenen“ (Dt. Bischöfe, 53; http://www.dbk.de/home/ >Veröffentlichungen > Die deutschen Bischöfe > DB 053) und „Tote begraben und Trauernde trösten“ (Dt. Bischöfe, 81; http://www.dbk.de/home/  > Veröffentlichungen > Die deutschen Bischöfe > DB 081).

Als katholische Gemeinden beten wir regelmäßig in unseren Gottesdiensten für die Verstorbenen und die trauernden Hinterbliebenen und setzen uns ein für eine christliche Kultur der Bestattung und Trauerbegleitung. Jeder Verstorbene unserer Gemeinden soll ein würdiges Begräbnis und ein persönliches Grab erhalten, auch vor, während oder kurz nach der Geburt verstorbene Kinder (s. „Sternenkinder-Gedenkstätte“ auf dem alten katholischen Friedhof in Unkel) oder Menschen ohne Angehörige, die die Grabpflege übernehmen könnten (pflegefreie Urnengräber auf dem katholischen Friedhof in Unkel).

Gräber sind bei uns namentlich gekennzeichnet und mit christlichem Symbol versehen. Anonyme Bestattungen widersprechen eigentlich bereits der allgemeinen Pietät und erst recht dem christlichen Gedanken von der Würde des Menschen als Ebenbild Gottes, als von Gott mit Namen Gerufenem und der Zugehörigkeit der Getauften zur Gemeinschaft der Kirche und der Gemeinde. Sie bedeuten eine Absage an die Möglichkeit, eine Grabstelle zu schmücken, sie namentlich zu kennzeichnen und mit einem Ausdruck des christlichen Glaubens zu versehen. Sie verhindern die Möglichkeit, ortsbezogen der persönlichen und vor allem der öffentlichen Trauer Ausdruck zu geben. Sie erschweren das Gedächtnis an die Toten, ja sie löschen es vorzeitig und bewusst aus, sie verweigern die Solidarität mit den Toten.

Im Falle des Todes eines Angehörigen steht Ihnen jederzeit ein Seelsorger zur Verfügung (s. „Priesternotruf-Nummer“) für Totengebet und Trauerbegleitung.

Bitte besprechen Sie mit Ihrem Pfarrer die für Sie und den Verstorbenen angemessene Form der Trauerfeier und Beerdigung und, ob sich Hinterbliebene an der Gestaltung beteiligen möchten. (Manchmal ist es gut, sich nicht alles von einem Bestattungsunternehmen –grundsätzlich natürlich eine wichtige Hilfe- abnehmen zu lassen.)

 

 
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