Katholischer Kirchengemeindeverband Verbandsgemeinde Unkel
1. Zielsetzung
Der Kirchengemeindeverband ist der Rechtsträger, der die kooperative Pastoral in unserem Seelsorgebereich unterstützt und ermöglicht, und seine Verbandsvertretung ist das zentrale Verwaltungsgremium unseres Seelsorgebereiches.
1. Zielsetzung
Der Kirchengemeindeverband ist der Rechtsträger, der die kooperative Pastoral in unserem Seelsorgebereich unterstützt und ermöglicht, und seine Verbandsvertretung ist das zentrale Verwaltungsgremium unseres Seelsorgebereiches.
Ähnlich wie die pastorale Zusammenarbeit der Pfarrgemeinden eine gemeinsame pastorale Struktur erfordert, erfolgt die finanziell-rechtliche Kooperation der Pfarrgemeinden in einem Kirchengemeindeverband.
Im Kirchengemeindeverband sind alle Kirchengemeinden des Seelsorgebereichs vertreten. Er ist eine Körperschaft öffentlichen Rechtes und hat seinen Sitz in Unkel.
Mit dem Kirchengemeindeverband (KGV) wird die Möglichkeit geschaffen, in einem Gremium (Verbandsvertretung) die Verwaltung von Personal, Finanzen und Betriebsträgerschaften zu koordinieren und vorzunehmen. Der KGV dient auf diese Weise der Entlastung der Pfarrer von Verwaltungsarbeit und ermöglicht einen effektiven und flexibleren Personaleinsatz.
Mit der Verbandsvertretung des KGV hat der Pfarrer nur noch ein Gremium, mit dem er die wichtigen Bereiche Personal, Trägerschaften, Finanzen und pastorale Verwaltung beraten und gestalten kann. Die Verwaltung des Ortskirchenvermögens einschließlich der Sorge für die Gebäude bleibt die Aufgabe der Kirchenvorstände.
2. Aufgabenbereiche des Kirchengemeindeverbandes
Im Kirchengemeindeverband sind alle Kirchengemeinden des Seelsorgebereichs vertreten. Er ist eine Körperschaft öffentlichen Rechtes und hat seinen Sitz in Unkel.
Mit dem Kirchengemeindeverband (KGV) wird die Möglichkeit geschaffen, in einem Gremium (Verbandsvertretung) die Verwaltung von Personal, Finanzen und Betriebsträgerschaften zu koordinieren und vorzunehmen. Der KGV dient auf diese Weise der Entlastung der Pfarrer von Verwaltungsarbeit und ermöglicht einen effektiven und flexibleren Personaleinsatz.
Mit der Verbandsvertretung des KGV hat der Pfarrer nur noch ein Gremium, mit dem er die wichtigen Bereiche Personal, Trägerschaften, Finanzen und pastorale Verwaltung beraten und gestalten kann. Die Verwaltung des Ortskirchenvermögens einschließlich der Sorge für die Gebäude bleibt die Aufgabe der Kirchenvorstände.
2. Aufgabenbereiche des Kirchengemeindeverbandes
- „Finanz- und Rechtsträgerschaft“ der pastoralen Kooperation
- Anstellungsträgerschaft aller Folgedienste (Küster, Kirchenmusiker, Sekretär/-innen)
- Anstellungsträgerschaft der Hausmeister/innen und Reinigungskräfte
- Betriebsträgerschaft der Kindertagesstätte St. Pantaleon und des Katholischen Familienzentrums
- Organisation und Finanzverwaltung der Pastoral- und Kontaktbüros
- Reise- und Telefonkosten
- Aushilfs- und Vertretungskosten für Priester- und Folgedienste
- Caritasarbeit
- Organisation und Finanzverwaltung der Büchereien
- Koordination der Belegung von Versammlungsräumen
Kontakt zur Verbandsvertretung erhalten Sie über das Pastoralbüro.