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Der Kirchenvorstand (kurz KV) ist das gesetzliche Vertretungsorgan der Kirchengemeinde. Während dem Pfarrgemeinderat die Mitgestaltung des Gemeindelebens zufällt, umfasst der Aufgabenbereich des Kirchenvorstands die rechtsgeschäftliche Vertretung der Gemeinde und die Beschaffung der Mittel.
Bei vielen Entscheidungen in einer Pfarrgemeinde, die auch finanzielle Auswirkungen haben, ist dieses demokratisch gewählte Gremium einbezogen, etwa bei der Renovierung von Kirche und Pfarrzentrum.