Der Kirchenvorstand

ist das gesetzliche Vertretungsorgan der Kirchengemeinde

 

Zu den Aufgaben des ehrenamtlich besetzten Gremiums, unter Vorsitz des leitenden Pfarrers, gehört im wesentlichen die Personal- und Vermögensverwaltung der Kirchengemeinde.

 

Die Amtszeit des Kirchenvorstands beträgt 6 Jahre.

 

Alle 3 Jahre wird die Hälfte der Mitglieder neu gewählt.

 

Gemeindeübergreifende Aufgaben werden im Kirchengemeindeverband wahrgenommen.