Der Kirchenvorstand
ist das gesetzliche Vertretungsorgan der Kirchengemeinde
Zu den Aufgaben des ehrenamtlich besetzten Gremiums, unter Vorsitz des leitenden Pfarrers, gehört im wesentlichen die Personal- und Vermögensverwaltung der Kirchengemeinde.
Die Amtszeit des Kirchenvorstands beträgt 6 Jahre.
Alle 3 Jahre wird die Hälfte der Mitglieder neu gewählt.
Gemeindeübergreifende Aufgaben werden im Kirchengemeindeverband wahrgenommen.