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Der Kirchenvorstand

ist ursprünglich eine Einrichtung des preußischen Staates zur Kontrolle der Kirchengemeinden und als Institution nur in Deutschland zu finden. Im Laufe  der Geschichte hat sich dieses Gremium aber zu einer effizienten Einrichtung der Selbstverwaltung der Kirchengemeinden entwickelt.

Zu seinen Aufgaben gehören:

  • Verabschiedung und Kontrolle des Haushaltsplans
  • Personalaufsicht
  • Baumaßnahmen und Instandhaltung
  • sonstige rechtsverbindliche Geschäfte

Die Inhalte und die Ergebnisse unserer Sitzungen sind nicht öffentlich. Es dürfen weder Namen noch Inhalte weitergegeben werden, die Rückschlüsse auf Personen oder vertrauliche Daten zulassen.


 
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