Der Kirchenvorstand
ist ursprünglich eine Einrichtung des preußischen Staates zur Kontrolle der Kirchengemeinden und als Institution nur in Deutschland zu finden. Im Laufe der Geschichte hat sich dieses Gremium aber zu einer effizienten Einrichtung der Selbstverwaltung der Kirchengemeinden entwickelt.
Zu seinen Aufgaben gehören:
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Verabschiedung und Kontrolle des Haushaltsplans
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Personalaufsicht
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Baumaßnahmen und Instandhaltung
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sonstige rechtsverbindliche Geschäfte
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