Der Kirchenvorstand

Der Kirchenvorstand (KV) vertritt als juristische Person die Kirchengemeinde. Der Pfarrer oder eine gleichgestellte Person ist automatisch Mitglied und Vorsitzender des Gremiums. Weitere Mitglieder sind gewählt. Von diesen werden auch die stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Alle 3 Jahre wird die Hälfte der Mitglieder neu gewählt. Sie werden für sechs Jahre gewählt. Die Zahl der Mitglieder richtet sich nach der Größe der Gemeinde.

Der KV verwaltet das Vermögen der Kirchengemeinde, hierzu zählen die Kirchensteuermittel, die Gelder und die Grundstücke und Gebäude der Gemeinde. Weiterhin ist er für das Personal der Gemeinde verantwortlich. Er schließt Verträge und erteilt Aufträge. Eine weitere Aufgabe ist die Erstellung von Haushaltsplänen.

 

Dieses Gremium der Kirchengemeinde hat tatsächlich Entscheidungsbefugnis. Ob der Kindergarten renoviert werden soll, etwas Neues angeschafft werden soll oder ein Küster oder eine Erzieherin für die Kindertagesstätte eingestellt wird – immer muss das Gremium entscheiden.

 

Die Ausschüsse unseres Kirchenvorstandes sind:

Bauausschuss, Liegenschaftsausschuss (für unsere Grundstücke), Finanzausschuss, Personalausschuss und der Ausschuss für die Grabeskirche.

 

Mitglieder Kirchenvorstand

Carlos Campos Martins
Ute Coutellier
Bruno Dahmen

 

 

Jürgen Dürscheid
Georg Fingerhut
Michael Flock
Georg Hohnsen
Johannes Kresimon
Carola Lipps
Stephan Matthey
Stellvertretung Pastoralteam/Gaststatus
Michael Morgenstern
Dr. Christoph Niering
Alexander Piepereit
Ulrike Scherberich
Barbara Rochlitzer
Marita Thiesen-Dürscheid
Daniela Wirtz