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Kirchenvorstand
Für jeweils sechs Jahre werden die Mitglieder (außer dem Pfarrer, als „geborenes“
Mitglied) in dieses Amt gewählt. Im Turnus von drei Jahren scheidet die Hälfte aus, so dass für
Kontinuität gesorgt ist. Eine Wiederwahl ist möglich. Wahlberechtigt und wählbar sind alle
Gemeindemitglieder (also auch die ausländischen), die das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit
einem Jahr einen Wohnsitz in der Pfarrgemeinde besitzen. Als „geborenes“ Mitglied ist
dem KV als Vorsitzender der leitende Pfarrer oder ein vom Ortsbischof ernannter Priester
vorrangestellt.
Aktuell besitzt der KV in der Großgemeinde St. Aposteln folgende Mitglieder:
Pfr. Klaus-Peter Vosen (Vorsitzender) Wilhelm Fischer (Protokollführer) Martin Gawlik Wolfgang Glöckner Maria Theresia Großmann-Lang Andreas Maus (1. stellvertretender Vorsitzender) Hans Ollig (2. stellvertretender Vorsitzender) Jutta Steffens Thomas Tebbe Aufgaben und Bedeutung: Der KV verwaltet das Vermögen der Gemeinde nach kirchlichen und staatlichen Bestimmungen und trägt Sorge für ihre Erhaltung, Pflege und vorschriftsgemäße Verwendung. Die wichtigsten Aufgaben des KV sind: - Aufstellung des Haushaltsplanes der Kirchengemeinde und des Kindergartens - Abwicklung aller Grundstücksangelegenheiten, wie z. B. Erwerb, Tausch, Vermietung und Verpachtung, Erbpachtvertäge etc. - Vereinnahmung aller Einnahmen und Zahlung aller Ausgaben - Instandhaltung der kirchlichen Gebäude wie z. B. Pfarrkirchen, Pfarrzentren, Versammlungsräume, vermietete Wohnungen und Wohnhäuser, Pfarrhäuser und Pfarrbüros - Trägerschaft und Verwaltung der Kindertagesstätte - Entscheidung in Personalangelegenheiten
Ausschüsse: Wegen der Fülle dieser Aufgaben arbeitem dem Kirchenvorstand auch Ausschüsse zu. Für die
Überwachung und die Ünterstützung bei der Abwicklung von Bauvorhaben ist ein Bauausschuss, unter
dem Vorsitz von Herrn
Martin Bolder, vorhanden.
Fotos des Kirchenvorstandes finden Sie demnächst hier... |