Priesterweihe

Gut lesbar und empfehlenswert sind dazu die kurzen Hinweise im Gotteslob (2013) Nr. 603.

 

Das Sakrament der Weihe (Diakonenweihe, Priesterweihe, Bischofsweihe) wird nur in den zentralen Bistumskirchen durch den Bischof gespendet. Die Sendung der Apostel durch Jesus wird in diesem Sakrament des apostolischen Dienstes weitergeführt.

 

Wer sich zum Dienstamt in der Kirche berufen fühlt, ist zur Kontaktaufnahme mit seinem Heimatpfarrer oder einem Seelsorger seines Vertrauens eingeladen.

 

 

Weiterführende Informationen zum Weihesakrament:

 

 

 

 

Aufgabe der mit dem Weiheamt Betrauten ist es, die Kirche zu leiten. Das tut jedoch niemand aus sich selbst heraus. Es bedarf dafür autoritativer Befähigung und sakramentaler Vollmacht durch die Weihe, die eine besondere Teilhabe am Amt Jesu Christi schenkt. So wird der Geweihte befähigt, im Vollzug seiner Sendung „in der Person Christi“, des Hauptes der Kirche, zu handeln.

 

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