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Gewerbliche Arbeiten auf dem Friedhof
Gewerbetreibende bedürfen zur Ausführung von Arbeiten auf dem Friedhof der vorherigen Zulassung durch die Kirchengemeinde, die rechtzeitig zu beantragen ist. Für diesen Antrag füllt der Gewerbetreibende den oberen Teil der Berechtigungskarte aus und sendet sie an:
Kath. Kirchengemeinde St. Pantaleon - Friedhofsverwaltung, Corneliaweg 5, 53572 Unkel.
Für die Erstellung von Grabmalen weist der Kirchenvorstand auf die Genehmigungspflicht (§ 27 der Friedhofssatzung, s. auch §§ 22 - 26) hin.
Die Genehmigung für Errichtung oder Änderung von Grabanlagen/Grabmalen ist rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten bei der Friedhofsverwaltung (s.o.) zu beantragen.
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