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Die Kirchenvorstände
Funktionen und Aufgaben
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben ist die katholische Kirche auf Geldmittel angewiesen, die im Wesentlichen einerseits aus dem Kirchensteueraufkommen, andererseits aus dem örtlichen Vermögen in den Kirchengemeinden resultieren. Eine Hauptaufgabe des Kirchenvorstandes besteht darin, dieses örtliche Vermögen zu verwalten und seine Erträge sowie ergänzende Kirchensteuermittel sinnvoll zu verwenden. Darüber hinaus vertritt der Kirchenvorstand im juristischen Sinne die Gemeinde und ihr Vermögen nach außen hin.
Der Kirchenvorstand hat folgende Aufgabenbereiche:
- Verwaltung und Anlage des Kapitalvermögens,
- Verwaltung des bebauten und unbebauten Grundbesitzes, wie z. B.Vergabe und Verwaltung der Erbbaurechte,
- Vermietung kirchengemeindlicher Wohnungen,
- Verpachtung landwirtschaftlicher Grundstücke, Dienstwohnungen etc.,
- Bauliche Instandhaltung kirchengemeindlicher Gebäude.
Seelsorgeentscheidungen stehen dem Kirchenvorstand nicht zu. Das Recht des Kirchenvorstandes ist vielmehr auf den Bereich wirtschaftlicher Überlegungen beschränkt.
Zusammensetzung, Wahl und Beschlussfassung
Der Kirchenvorstand besteht jeweils aus dem Pfarrer der Gemeinde und einer von der Gemeindegröße abhängigen Anzahl gewählter Personen. In den Gemeinden St. Cornelius und Zum Göttlichen Erlöser beträgt diese Anzahl zur Zeit jeweils 8.
Obwohl die Amtsdauer 6 Jahre beträgt, findet alle 3 Jahre eine Wahl zum Kirchenvorstand statt, da jeweils nur die Hälfte seiner Mitglieder neu gewählt werden. So können die verbleibenden Mitglieder ihre Kenntnisse und Erfahrungen an die jeweils Neugewählten weitergeben und die Kontinuität der Arbeit sicherstellen.
Die Mitglieder des Kirchenvorstandes kommen in regelmäßigen Abständen (ca. alle 4 bis 6 Wochen) zu Sitzungen zusammen, in denen die jeweils anstehenden Angelegenheiten erörtert und, soweit erforderlich, Beschlüsse gefasst werden. Ein Vertreter der Rendantur nimmt als Gast an den Sitzungen teil, ohne an der Beschlussfassung beteiligt zu sein. Der Kirchenvorstand kann bestimmte Aufgaben auch an Ausschüsse delegieren, die er aus seiner Mitte bildet.