Wenn ein Mensch schwer krank ist oder im Sterben liegt, kann er die Krankensalbung empfangen. Wenn möglich, gehören dazu auch das Sakrament der Versöhnung (die Beichte) und der Empfang der hl. Kommunion. Weitere Information finden Sie unter dem Stichwort "Krankensalbung".
Stationäre Begleitung und Betreuung sterbender Menschen und ihrer Angehörigen:
Marienheim - Hospiz
Ambulante Betreuung schwer kranker, sterbender oder trauernder Menschen:
Hospizbewegung Kaarst e.V.
Ist ein Gemeindemitglied gestorben, können die Angehörigen einen Seelsorger rufen, der die Sterbegebete spricht.
Zeit und Ort für die Trauergottesdienste und die damit verbundenen Vorbereitungen besprechen Sie mit einem Bestatter und dem Pastoralbüro). Der Seelsorger, der den Trauergottesdienst hält, setzt sich anschließend mit den Angehörigen in Verbindung und vereinbart mit ihnen ein persönliches Gespräch.