Gottesdienstordnung bis Juli 2017
In der Übersicht finden Sie die Messfeiern und Beichtgelegenheiten am Samstag/Sonntag. Die Gottesdienstordnung einschließlich der Wochentage finden Sie auf einem Infoblatt, das in den Kirchen ausliegt.
Abweichende Messzeiten (z.B. an Feiertagen) finden Sie in den Pfarrnachrichten „aktuelles“.
Herz Jesu | St. Clemens | St. Konrad | |
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Samstag | 18:30 Vorabendmesse | 16:00 Uhr Beichtgelegenheit 3. Samstag im Monat 17:00 Uhr Vorabendmesse |
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Sonntag | 11:00 Uhr Hl. Messe (2. Sonntag als Familienmesse) |
09:00 Uhr Hl. Messe in Haus Blegge 11:00 Hl. Messe (3. Sonntag als Familienmesse) |
09:30 Uhr Hl. Messe (1. Sonntag als Familienmesse) 16:30 Uhr Jugendmesse (letzter Sonntag im Monat außerhalb der Schulferien) |
Neue Gottesdienstordnung ab dem 22. Juli 2017
In der Übersicht finden Sie die Messfeiern und Beichtgelegenheiten am Samstag/Sonntag.
Die Verteilung der Familienmessen, Kinderkirche und besondere Gestaltung entnehmen Sie bitte dem Infoblatt.
Die Gottesdienstordnung einschließlich der Wochentage finden Sie auf einem Infoblatt, das in den Kirchen ausliegt.
Abweichende Messzeiten (z.B. an Feiertagen) finden Sie in den Pfarrnachrichten „aktuelles“.
Herz Jesu | St. Clemens | St. Konrad | |
---|---|---|---|
Samstag | 11:00 Uhr Taufe 1. Samstag im Monat 16:00 Uhr Beichtgelegenheit 3. Samstag im Monat 17:00 Uhr Vorabendmesse |
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Sonntag | 11:30 Uhr Hl. Messe 14:00 Uhr Taufe 2. Sonntag im Monat |
08:30 Uhr Hl. Messe 09:00 Uhr Hl. Messe in Haus Blegge |
10:00 Uhr Hl. Messe 14:00 Uhr Taufe 3. Sonntag im Monat |
Feier der Trauungen und Jubelhochzeiten
Zeiten nach Absprache über das Pastoralbüro.
Feier der Trauerliturgie
Wortgottesdienste oder Exequien für Pfarrangehörige mit Beerdigung auf Friedhöfen bis 25 km Entfernung. Die Absprache erfolgt über das Pastoralbüro. Der Beginn der Trauerliturgie ist dienstags, mittwochs, donnerstags und freitags von 10:30 – 13:00 Uhr möglich.
Übergangsregelungen
sind an einigen Sonntagen erforderlich und werden rechtzeig bekannt gegeben (aktuelles).
Informationen zur Entscheidungsfindung und Begründung
entnehmen Sie bitte diesem Infoblatt.