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Sakramentenspendung

Taufen

Tauffeiern für bis zu maximal 3 Kindern sind möglich an festgelegten Samstagen um 15.00 Uhr in St. Norbert und an festgelegten Sonntagen um 12.30 Uhr in St. Joseph.

Zur Taufanmeldung im Pastoralbüro bringen Sie bitte die Geburtsurkunde (Stammbuch) des Täuflings und die Bescheinigung für religiöse Zwecke des Standesamtes mit. 

Und hier noch einige Informationen zur Auswahl der Paten: Es genügt ein Taufpate oder eine Taufpatin, möglich ist aber auch die Wahl von Pate und Patin. Vater und Mutter können nicht Pate werden. Der Vorbildcharakter des Paten verlangt, dass er katholisch, gefirmt, nicht aus der Kirche ausgetreten und durch seine Lebensführung für das Patenamt geeignet ist. Paten sollten mindestens 16 Jahre alt sein. Nichtkatholische Christen können nur zusammen mit wenigsten einem katholischen Paten als Taufzeugen zugelassen werden. Sollte kein geeigneter Pate gefunden werden können, hindert das nicht die Taufe eines Kindes. Auch ohne Paten kann ein Kind getauft werden. Grundsätzlich gehen wir nach ihrer Unterschrift unter die Taufanmeldung davon aus, dass die von Ihnen genannten Personen die Voraussetzungen für das Patenamt erfüllen und verzichten daher grundsätzlich auf die Vorlage von so genannten Patenscheines bzw. Taufscheines. Vor der Taufe müssen die Eltern, nach Möglichkeit auch die Paten, am Taufgespräch teilnehmen.

Trauungen

Nähere Informationen bezüglich Trauungen erhalten Sie im Pastoralbüro, Thurner Str. 2, jeden Dienstag von 16.00 - 17.30 Uhr, Tel: 68 87 79.

 

Beichte

Die Beichtgelegenheit ist jeden Samstag um 16.30 Uhr vor der Vorabendmesse in St. Joseph-Kirche.

 
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