Buchspiegel Winter 2022

Der Buchspiegel erscheint 3-mal jährlich (jeweils Ende Februar, Mai und September). Im Buchspiegel finden Sie Medien zu den Themenbereichen aktuelle Literatur, Hörbücher, Kinder- und Jugendbücher, religiöse Titel und andere Sachbücher. ...

Kontakt

Die Bücherei St. Michael

Kölner Str. 36d

41539 Dormagen Mitte,

Römerhaus

Tel.:02133/9749719

E-Mail-Kontakt


Die Bücherei Zur Heiligen Familie
Weilergasse 1b,
41540 Dormagen-Horrem
neben dem Haus für Horrem
Tel.:   02133 / 42042
Fax.:  02133 / 44379
E-Mail Kontakt


Die Bücherei St. Katharina
Am Burggraben 4,
41540  Dormagen
Hackenbroich-Pfarrzentrum
Tel.: 02133/60770
E-Mail-Kontakt

Unsere Öffnungszeiten

Bücherei St. Michael
Sonntag:    10.30-12.30 Uhr

Mittwoch:   15 - 17 Uhr
ab 2023: 15.30 - 17.30 Uhr 

 

Bücherei

Zur Heiligen Familie
Sonntag:     10 - 12 Uhr
Mittwoch:   15 - 17 Uhr

                

 

Bücherei St. Katharina 
Mittwoch: 11-12 Uhr

Donnerstag: 15-17 Uhr
Freitag:        17-18 Uhr
sowie nach der Kleinkindermesse
 

Wie funktioniert die Ausleihe?

Zur erstmaligen Ausleihe benötigen Sie Ihren gültigen Personalausweis. Sie erhalten einen Benutzerausweis, der zur Ausleihe vorgelegt wird.

 

Die Ausleihe ist kostenlos.

Die Leihfrist für Bücher beträgt 4 Wochen. Neue Bücher werden nach dieser Frist nicht mehr verlängert, um anderen Lesern auch die Möglichkeit zu geben, diese auszuleihen. CD-ROMs, DVDs, CDs, Hörbücher,  TING Stift oder Tiptoi Stift mit dazugehörigen Büchern  haben eine Ausleihfrist von 2 Wochen.

 

Fristverlängerungen können Sie online über den link "E-Mail Kontakt" ihrer Bücherei auf dieser Seite,  persönlich oder telefonisch in ihrer Bücherei während den Öffnungszeiten vornehmen. Ebenso können Sie Anfragen zu Medien, Vormerkungen für entliehene Medien, oder Vorschläge für Neuanschaffungen per Mail stellen.

 

 

Benutzungsordnung

Benutzungsordnung der Büchereien

 

St. Michael

Zur Heiligen Familie

St. Katharina

§1 Allgemeines

1. Die Bücherei ist eine öffentliche Einrichtung der Kirchengemeinde. Sie hat die Aufgabe, Bücher und andere Medien zu Zwecken der Information und Bildung, zur Unterhaltung und Freizeitgestaltung bereitzustellen.

2.Jeder ist berechtigt, die Bücherei im Rahmen dieser Benutzungsordnung auf öffentlich-rechtlicher Grundlage zu benutzen.

3. Die Benutzung der Bücherei ist grundsätzlich unentgeltlich. Entgelte für besondere Leistungen sowie Versäumnisgebühren und Auslagenersatz werden nach der zu dieser Benutzungsordnung gehörenden Gebührenordnung in der jeweils gültigen Fassung erhoben.

4.Informationen zum Datenschutz in unserer Bücherei entnehmen Sie bitte der Anlage Datenschutz.

 

§2 Öffnungszeiten

1. Die Öffnungszeiten werden durch Aushang bekannt gegeben

 

§3 Anmeldung

1.Erwachsene melden sich persönlich unter Vorlage eines gültigen Personalausweises an und erhalten einen Benutzerausweis. Der Benutzer/die Benutzerin bestätigt mit seiner/ihrer Unterschrift, die Benutzungsordnung zur Kenntnis genommen zu haben.

2. Bei der Anmeldung von Kindern bis 15 Jahren ist die Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters/einer gesetzlichen Vertreterin vorzulegen. Der gesetzliche Vertreter/die gesetzliche Vertreterin verpflichtet sich damit zur Haftung für den Schadensfall und zur Begleichung anfallender Entgelte und Gebühren.

3. Die Benutzer/die Benutzerinnen sind verpflichtet, der Bücherei Änderungen ihres Namens oder ihrer Anschrift unverzüglich mitzuteilen.

 

§4 Benutzerausweis

1. Die Ausleihe von Medien ist nur mit einem gültigen Benutzerausweis zulässig.

2. Der Benutzerausweis ist nicht übertragbar und bleibt Eigentum der Bü­cherei. Sein Verlust ist der Bücherei unverzüglich anzuzeigen. Für Schaden, der durch Missbrauch des Benutzerausweises entsteht, haftet der eingetragene Benutzer/die Benutzerin bzw. die gesetzliche Vertretung.

3. Für die Ausstellung eines neuen Benutzer-ausweises als Ersatz für einen abhanden gekommenen oder beschädigten wird eine Gebühr gemäß der Gebührenordnung erhoben.

 

§5 Benutzung, Ausleihe, Leihfrist

1. Die angebotenen Medien können in der Bücherei und durch Ausleihe außer Haus genutzt werden. Bei der Nutzung von Medien sind die gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechts zu beachten. Bei Verletzung des Urheberrechts haftet der Benutzer/die Benutzerin. Ebenso gelten die gesetzlichen Bestimmungen des JÖschG!

2. Die Leihfrist beträgt für

Bücher, MC, Spiele, CD-ROMs           4 Wochen

CDs, Zeitschriften, Videos, DVDs       2 Wochen

3. Die Leihfrist kann vor ihrem Ablauf verlängert werden, wenn keine Vormerkung vorliegt. Eine Verlängerung bereits gemahnter Medien ist nicht möglich.

 

§6. Ausleihbeschränkungen

1. Medien, die zum Informationsbestand gehören oder aus anderen Gründen nur in der Bücherei benutzt werden sollen, können dauernd oder vorübergehend von der Ausleihe ausgeschlossen werden.

2. Die Anzahl der von einem Benutzer entleihbaren Medien kann von der Bücherei begrenzt werden.

 

§7 Vormerkung

1.Für ausgeliehene Medien kann die Bücherei auf Wunsch des Benutzers/der Benutzerin eine Vormerkung entgegennehmen.

 

§9 Rückgabe

1. Die Medien sind vor Ablauf der Leihfrist und während der Öffnungszeiten in der Bücherei zurückzugeben.

2. Bei Überschreitung der Leihfrist ist eine Versäumnisgebühr gemäß der derzeit gültigen Gebührenordnung zu entrichten, unabhängig davon, ob eine schriftliche Mahnung erfolgte.

3. Versäumnis – und Mahngebühren und sonstige Forderungen werden ggf. auf dem Rechtsweg eingezogen.

 

§ 10 Behandlung der Medien, Haftung

1. Die Medien sind sorgfältig zu behandeln. Für Beschädigungen und Verlust ist der Benutzer/die Benutzerin schadenersatzpflichtig.

2. Vor jeder Ausleihe sind die Medien vom Benutzer/von der Benutzerin auf offensichtliche Mängel zu überprüfen.

3. Verlust oder Beschädigung der Medien sind der Bücherei unverzüglich anzuzeigen. Es ist untersagt, Beschädigungen selbst zu beheben oder beheben zu lassen.

4. Eine Weitergabe des Benutzerausweises oder ausgeliehener Medien an Dritte ist nicht statthaft. Der Benutzer/die Benutzerin haftet auch für Schäden, die durch unzulässige Weitergabe von Medien bzw. des Benutzerausweises an Dritte entstehen.

 

§11 Schadenersatz

1. Die Art und Höhe der Ersatzleistung bestimmt die Bücherei. Der Schadenersatz bemisst sich bei Beschädigung nach den Kosten der Wiederherstellung, bei Verlust nach dem Wiederbeschaffungswert.

 

§12 Verhalten in der Bücherei, Hausrecht

1. Jeder Benutzer/jede Benutzerin hat sich so zu verhalten, dass andere nicht gestört oder in der Benutzung der Bücherei beeinträchtigt werden.

2. Rauchen, Essen und Trinken sind in der Bücherei nicht gestattet. Tiere dürfen in die Bücherei nicht mitgebracht werden

3. Für verloren gegangene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände der Benutzer/der Benutzerinnen übernimmt die Bücherei keine Haftung. Dies gilt auch für Gegenstände, die aus Taschenablagen abhandengekommen sind.

4. Das Hausrecht nimmt der/die Leiter/in der Bücherei oder der/die mit seiner Ausübung beauftragte Mitarbeiter/in wahr. Den Anweisungen ist Folge zu leisten.

 

§13 Ausschluss von der Benutzung

1. Benutzer/innen, die gegen die Benutzungsordnung schwerwiegend oder wiederholt verstoßen, können dauernd oder für eine begrenz te Zeit von der Benutzung der Bücherei ausgeschlossen werden.

 

§14 Inkrafttreten

Die Benutzungsordnung tritt mit Wirkung vom
15.08.2020 in Kraft. 

 

 

 

 

 

 

Dormagen, den 15.08.2020    

 

Peter Stelten - Pfarrer an St. Michael