Medizinische Behandlungspflege ( nach SGB V )
Medizinische Behandlungspflege gehört zum Leistungsbereich der Krankenversicherung. Voraussetzung, dass wir diese Leistungen bei Ihnen zu Hause erbringen dürfen, ist eine "Verordnung häuslicher Krankenpflege" ihres behandelnden Arztes.
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Bei der Antragstellung sind wir Ihnen gerne behilflich.
Zur Behandlungspflege gehören:
- Medikamentenverabreichung und –Überwachung
- Verabreichen von Augentropfen
- Injektionen (s.c., i.m., z.B. Insulinspritzen)
- Blutzuckerkontrollen und –Einstellungen
- Blutdruckkontrollen
- Wechseln von Verbänden
- Anlegen von Kompressionsverbänden
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen oder -strumpfhosen
- Moderne Wundbehandlung, auch in Kooperation mit externem Wundmanagement
- Medizinische Einreibungen, Wickel und Auflagen
- Blasenkatheterpflege und –Wechsel
- Pflege von Tracheostoma (Absaugen, Kanülenwechsel)
- Stomaberatung und –Versorgung (Anus-praeter)
- Infusionstherapien
- Enterale Ernährung [PEG]