Allgemeine Betreuungsleistungen /
Betreuung von Demenzkranken
Für das Jahr 2017 können Pflegeversicherte mit einem erheblichen Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung Betreuungsleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst nach §45b SGB XI von monatlich 125 Euro in Anspruch nehmen.
Seit 2017 hat jeder Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad (1 bis 5) Anspruch auf monatliche Betreuungsleistungen durch einen ambulanten Pflegepflegedienst im Wert von 125 Euro.
Wir bieten individuelle, auf die Biographie und aktuelle Situation des Patienten abgestimmte Betreuung zu Hause in den eigenen vier Wänden an:
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Aus Erfahrung wissen wir um die starke Belastung pflegender Angehöriger. Viele Angehörige setzen ihre eigenen Bedürfnisse derart in den Hintergrund, dass sie an ihre persönliche Belastungsgrenze stoßen. Nutzen Sie die gesetzlichen Möglichkeiten zu Ihrer eigenen Entlastung.
Unseren Patienten und deren Angehörigen bieten wir eine kostenlose Beratung vor Ort an. Nutzen Sie unseren Erfahrungsschatz und Kenntnisse über die aktuellen gesetzlichen Leistungen.
Lassen Sie sich von uns beraten, wie Sie die Ihnen zustehenden Leistungen (Pflegesachleistungen, Pflegegeld, Betreuungsbeitrag) optimal für sich einsetzen.