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Die Gremien unserer Gemeinde

Der Pfarrgemeinderat

Der Pfarrgemeinderat ist das pastorale Beratungsgremium einer Kirchengemeinde. 
Es wird von den Gemeindemitgliedern alle vier Jahre neu gewählt.

Der Kirchenvorstand

Der Kirchenvorstand ist für die Vermögensverwaltung einer Kirchengemeinde zuständig. 
Er wird alle drei Jahre zur Hälfte neu gewählt.

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