Medizinische Behandlungspflege ( nach SGB V )

Medizinische Behandlungspflege gehört zum Leistungsbereich der Krankenversicherung. Voraussetzung, dass wir diese Leistungen bei Ihnen zu Hause erbringen dürfen, ist eine "Verordnung häuslicher Krankenpflege" ihres behandelnden Arztes.

"Blutdruckmessung" © Alexander Raths - fotolia.com

Bei der Antragstellung sind wir Ihnen gerne behilflich.

 

Zur Behandlungspflege gehören:

  • Medikamentenverabreichung und –Überwachung
  • Verabreichen von Augentropfen
  • Injektionen (s.c., i.m., z.B. Insulinspritzen)
  • Blutzuckerkontrollen und –Einstellungen
  • Blutdruckkontrollen
  • Wechseln von Verbänden
  • Anlegen von Kompressionsverbänden
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen oder -strumpfhosen
  • Moderne Wundbehandlung, auch in Kooperation mit externem Wundmanagement
  • Medizinische Einreibungen, Wickel und Auflagen
  • Blasenkatheterpflege und –Wechsel
  • Pflege von Tracheostoma (Absaugen, Kanülenwechsel)
  • Stomaberatung und –Versorgung (Anus-praeter)
  • Infusionstherapien
  • Enterale Ernährung [PEG]