Grundpflege

Grundpflege ist ein Leistungsbereich der Pflegeversicherung und wird von uns mit den Pflegekassen entsprechend der Pflegestufe des Patienten abgerechnet.

Wir bieten nach dem Modulsystem der Pflegeversicherung (SGB XI) alle Leistungen der Grundpflege an.

"Altenpflegerin wäscht Patientin die Hände" © Robert Kneschke - fotolia.com

Hierzu zählen:

  • Körperpflege (Waschen, Duschen oder Baden)
  • An- und Auskleiden
  • Lagern und Betten
  • Hilfe beim Aufstehen, Gehen und zu Bett gehen
  • Hilfen bei der Flüssigkeits- und Nahrungsaufnahme
  • Sondenernährung (Enterale Ernährung)
  • Stoma- und Anus-praeter-Versorgung
  • Prophylaxen (vorbeugende und gesundheitsfördernde Maßnahmen z.B.  Mobilisation, Dekubitusvermeidung)
  • Einkaufen und Apothekengänge
  • Behördengänge und Begleitung zu Arztbesuchen
  • Pflegegutachten / Pflegeberatungsbesuche für pflegende Angehörige (Pflichteinsätze für Pflegegeldempfänger nach §37 / 3 SGB XI)
  • Sterbebegleitung in Verbindung mit dem ökumenischen Hospizdienst Leichlingen

 

Über das Pflegegeld kann man auch zwei weitere Leistungen in Anspruch nehmen:

  1. Zusätzliche Betreuungsleistungen
  2. Organisation von Dienstleistungen (z. B. Antragstellungen, Organisation von Arztterminen, administrative Angelegenheiten etc.)