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Institutionelles Schutzkonzept

Auf dieser Homepage findet sich links unten in der Navigationsleiste das Präventions-Logo.

Logo und Leitspruch machen deutlich, worum es bei der Präventionsarbeit geht: Kinder und Jugendliche in unserer Pfarrei wirksam vor Übergriffen und (sexualisierter) Gewalt zu schützen und eine Kultur der Achtsamkeit und Grenzachtung zu pflegen und aufzubauen.
Wer das Logo anklickt, erhält in knapper Form Informationen über unsere Präventionsarbeit, kann aber auch das gesamte Institutionelle Schutzkonzept unserer Pfarrei herunterladen. Solch ein Konzept ist keine Erfindung der Pfarrei St. Severin, sondern eine Vorgabe der Präventionsordnung des Erzbistums Köln, die wir in St. Severin vergleichsweise schnell umgesetzt haben.

 

Welche Bestandteile umfasst das Schutzkonzept der Pfarrei?
Zunächst ist die Risikoanalyse ein wichtiger Bestandteil. Durch die Befragung haupt- und ehrenamtlicher Mitarbeiter der Pfarrei wurde analysiert, welche Schutz- und Risikofaktoren in unserer Arbeit mit Kindern und Jugendlichen bestehen.
Unübersichtliche Gebäude mit versteckten Ecken sind zum Beispiel ein typischer Risikofaktor.

 

Ein weiterer sehr wichtiger Baustein ist der Verhaltenskodex der Pfarrei. Auch dieser ist im Dialog mit vielen Mitarbeitenden entstanden und legt Grundregeln fest, an die sich jeder halten muss, der bei uns in der Pfarrei mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt kommt. Es geht zum Beispiel darum, wie bei Fahrten der Pfarrei die Intimsphäre der Teilnehmer oder das Recht am Bild geschützt wird. Das Schutzkonzept schreibt auch fest, dass alle Menschen, die in unserer Pfarrei mit Kindern und Jugendlichen arbeiten (z.B. als Gruppenleiter oder in der Erstkommunionvorbereitung oder als Küster) in einer entsprechenden Schulung dafür sensibilisiert werden, worauf es in der Präventionsarbeit ankommt.


Ferner muss ein erweitertes Führungszeugnis bei einer entsprechenden Stelle des Bistums eingereicht werden. Durch die Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses soll verhindert werden, dass Menschen in der Pfarrei tätig werden, die bereits wegen sexualisierter Gewalt verurteilt wurden. Man kann sich vorstellen, dass diese sinnvollen Maßnahmen für unsere ehrenamtlichen Mitarbeiter einen erheblichen Aufwand erzeugen.


Zu den Schutzmaßnahmen in dieser Pfarrei gehört auch, dass Kinder und Jugendliche gestärkt werden. So wird immer wieder in pädagogischen Bausteinen das Thema Kinderrechte besprochen. Alle Kinder in unserer Pfarrei sollen die Grundregel kennen, dass Hilfe holen kein Petzen ist. Alle zwei Jahre wird in unserer Pfarrei ein Präventionstheater von Zartbitter aufgeführt, bei dem diese Thematik kindgerecht aufgegriffen wird.


In diesem Zusammenhang ebenfalls wichtig ist die Frage: Wie kann ein Kind oder Jugendlicher sich Gehör verschaffen, wenn das Gefühl entsteht, mit ihm ist nicht gut umgegangen worden? Auf diese Frage geben die Regelungen zur Beschwerdeordnung eine Antwort, die man auch auf der Homepage in komprimierter Form findet. Hier ist auch ein Beschwerdeformular eingerichtet.


Natürlich regelt das Schutzkonzept auch, wie die Kirchengemeinde reagiert, wenn es im Rahmen unserer Pfarrei zu Grenzverletzungen gekommen ist und was die vorgesehenen Interventionen sind, wenn eine Vermutung oder der Verdacht eines sexuellen Übergriffs oder einer strafbaren Handlung entsteht. In diesem Fall wird ein Notfallteam der Pfarrei aktiv, das eng mit der Interventions-stelle des Bistums zusammenarbeitet. Mit dem Kinderschutzbund konnten wir außerdem einen kompetenten Kooperationspartner jenseits der kirchlichen Strukturen gewinnen.


Das Schutzkonzept wurde 2017 vom Pfarrgemeinderat in Kraft gesetzt und wird seitdem in regelmäßigen Abständen überarbeitet. Es ist immer dann Thema, wenn neue Mitarbeiter eingearbeitet werden.
Das Schutzkonzept enthält den Auftrag, das Thema Prävention und Grenzachtung in unserer Gemeinde wachzuhalten.
Untersuchungen von Fachleuten zeigen, dass das Thema Prävention gegen sexualisierte Gewalt nicht isoliert gesehen werden darf. Institutionen, die auch generell auf Transparenz im Leitungsverhalten und Grenzachtung im Miteinander setzen, sind wesentlich besser gegen übergriffiges Verhalten geschützt. Institutionen, in denen "Laissez-Faire" herrscht, oder solche, die sich durch einen besonders autoritären Leitungsstil auszeichnen, haben sich als anfällig für Übergriffe und Missbrauch auch im Bereich sexualisierter Gewalt erwiesen. Die Kultur der Achtsamkeit, von der das Schutzkonzept spricht, meint also eine hohe Achtsamkeit auf allen Ebenen menschlichen Miteinanders. Das Schutzkonzept enthält den Auftrag, das Thema Prävention und Grenzachtung in unserer Gemeinde wachzuhalten und die Verantwortung von Erwachsenen als starke Beschützer für Kinder und Jugendliche angemessen zu beschreiben.

 
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