2. Verantwortung für … Schutz von Kindern/Jugendlichen
In einer Zeit ständig neuer und erschreckender Enthüllungen zu sexualisierter Gewalt, die Kinder
und Jugendliche auch durch Priester und Ordensleute erfahren haben und erfahren, macht es Sinn
darauf zu verweisen, was in unserer Pfarrei zum Schutz von Kindern und Jugendlichen geschieht.
Ein differenziertes Schutzkonzept gibt es bereits seit 2017 – der Wortlaut wurde am 21.8.2017
von der Präventionsbeauftragten des Erzbistums bestätigt und am 6.9.2017 vom Pfarrgemeinderat in
Kraft gesetzt.
Wir verwenden die Begriffe sexueller Missbrauch, sexualisierte Gewalt und sexuelle Gewalt in
unserem Heft. Der Begriff sexueller Missbrauch kommt aus dem Strafgesetzbuch, während die beiden
anderen Begriffe aus der Psychologie stammen und betonen möchten, dass die Taten als Gewalttaten
einzustufen sind. Wir verwenden ebenfalls die Begriffe Opfer und Betroffene sexueller Gewalt
parallel. Wenn wir von Tätern reden, tun wir dies der leichteren Schreibweise wegen, es schließt
Täterinnen ebenfalls mit ein.
Wir blättern dieses komplexe Thema in unterschiedlichen Facetten auf:
Benedikt Kremp (Pastoralreferent) und Elisabeth Wessel (Pfarrgemeinderatsvorstand) informieren
über die Entstehung des Schutzkonzeptes und dessen wesentliche Inhalte.
Dr. Barthel Schröder (Diakon) benennt Fakten zur sexualisierten Gewalt in der Kirche.
Ruth Habeland (Sozialarbeiterin, Familientherapeutin, Kinderschutzfachkraft) spricht über die
Schulungen der hauptamtlichen und ehrenamtlichen Kräfte in der Pfarrgemeinde.
Franca Bruder und Marlon Schmatz (Leitungsteam der Leiterrunde St. Severin) berichten gemeinsam
mit Sarah Flucht (pädagogische Fachkraft) von ihren Erfahrungen mit der praktischen Umsetzung des
Schutzkonzeptes.