Die Zeit ist reif
„... denn der Bischof sitzt für euch an der Stelle Gottes, der Diakon aber steht an der Stelle Christi, und ihr sollt ihn lieben; die Diakonin aber soll nach dem Vorbild des Heiligen Geistes von euch geehrt werden.“
Auch wenn dieser Satz in einer frühchristlichen Kirchenordnung steht, so gab es nach den vorhandenen Quellen im Frühchristentum nur regional ein Frauendiakonat. Diakoninnen waren zudem ausschließlich für Frauen zuständig: in der Katechese (Glaubensverkündigung, -unterweisung) für Frauen, in der Pflege alter und kranker Frauen und bei der damals während der Taufe vorgenommenen Salbung des Körpers. Zeugnisse für ein öffentliches Auftreten von Diakoninnen in Liturgie und Verkündigung gibt es nicht. Daher sprechen diejenigen, die das Diakonat der Frau ablehnen, von Diakonissen und unterstellen damit nur eine Tätigkeit im karitativen Bereich. Sie nehmen dabei nicht zur Kenntnis, dass nur Schwerpunkte der Arbeit genannt werden, und dass aufgrund der damaligen Sicht die Pflege weitgehend den Frauen vorbehalten war.
Foto: Angelika Bardehle/KDFB
Hauptargument gegen eine Weihe von Frauen zu Diakonen ist neben dem fehlenden durchgängigen Traditionsnachweis das Verständnis, dass geweihte Personen in der Person Christi handeln, so dass nur ein Mann den Mann Christus repräsentieren könne. Nach der neuen Fassung des Kirchenrechtes handeln allerdings nur noch Bischöfe und Priester und nicht mehr Diakone in der Person Christi. Daher dürfte theologisch einer Weihe von Frauen zu Diakoninnen nichts mehr entgegenstehen. Zudem liegt keine lehramtliche Erklärung vor, die das Diakonat der Frau grundsätzlich ausschließt. Die Weihe von Frauen zu Priestern bleibt dagegen ausgeschlossen.
Ein Diakon erhält nach neuem Verständnis mit der Weihe „die Befähigung, dem Volk Gottes im Dienst der Liturgie, des Wortes und der Caritas zu dienen“. Er soll damit in seiner Person die Aufgabe der Kirche verkörpern, stets Anwalt der notleidenden Menschen zu sein. Ihnen hat er sich vorrangig zu widmen und ihre Anliegen in das Bewusstsein, in das Handeln und in die Liturgie der Gemeinde hineinzutragen.
Nach dieser Aufgabenbeschreibung verlangt das Diakonat vor allem die Fähigkeiten des Zuhörens, des Offenseins, des Tröstens und der Hingabe. Erfahrungsgemäß verfügen Frauen über diese Fähigkeiten in weitaus größerem Maße als Männer, warum auch immer. Papst Johannes Paul II. schreibt daher zurecht: „Vor allem unsere Zeit erwartet, dass jener ´Genius` der Frau zutage trete, der die Sensibilität für den Menschen, eben weil er Mensch ist, unter allen Umständen sicherstellt...“. Wenn man diese Aussage des Papstes ernst nimmt, dann ist das Diakonat der Frau drängendes Gebot der Stunde.
Vor fast vierzig Jahren hat bereits die Gemeinsame Synode der deutschen Bistümer in Würzburg um die Zulassung von Frauen zum Diakonat gebeten und es begründet damit, „... dass die Stellung der Frau in Kirche und Gesellschaft es heute unverantwortlich erscheinen lässt, sie von theologisch möglichen und pastoral wünschenswerten amtlichen Funktionen in der Kirche auszuschließen. Schließlich lässt die Hineinnahme der Frau in das sakramentale Diakonat in vielfacher Hinsicht eine Bereicherung erwarten, und zwar für das Amt insgesamt und für die in Gang befindliche Entfaltung des Diakonates im Besonderen“.
„Die Zeit ist reif, Frauen als Diakoninnen zu weihen“ – mit diesen Worten sprach sich nun auch das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) am 18. November 2011 unmissverständlich für die Einführung des Frauendiakonates aus. Zudem ruft es zur Förderung dieses Anliegens auf, dem Netzwerk ´Diakonat der Frau´ (www.diakonat.de) beizutreten“.
Barthel Schröder, Diakon
Thomas Plaßmann, mit freundlicher Genehmigung des Autors