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Taufpate, Taufpatin werden? Pastor Johannes Quirl gibt Antwort auf oft gestellte Fragen

„Liebe Paten! Die Eltern dieses Kindes haben Sie gebeten, das Patenamt zu übernehmen. Auf Ihre Weise sollen Sie mithelfen, dass aus diesem Kind ein guter Christ wird. Sind Sie dazu bereit?“ So lautet die Patenfrage bei einer Kindertaufe.

 

Das Wesen der Patenschaft ist hier zusammengefasst: Aufgabe der Paten ist es, auf ihre je eigene Weise – also nach eigenen Fähigkeiten und Möglichkeiten – das Kind im Glaubensleben zu begleiten und somit die Eltern zu unterstützen. Ähnliches gilt bei einer Erwachsenentaufe.

Häufig werden folgende Fragen gestellt:

 

Wie viele Paten brauche ich bzw. wie viele darf ich haben?

Es braucht nur eine Person, aber nach oben hin sind zahlenmäßig keine Grenzen gesetzt.

 

Welche Voraussetzungen gelten?

Paten müssen katholisch getauft und Mit­glied der Kirche sein; auch die Erstkommunion muss bereits erfolgt sein. Eigentlich ist auch die Firmung Grundlage des Patenamtes.

 

Können auch Christen anderer Konfessionen ein Patenamt übernehmen?

Ja – das ist möglich in Verbindung mit einer katholischen Paten-Person. Die offizielle Bezeichnung lautet dann: „Taufzeuge bzw. Taufzeugin“.

 

Wie alt muss man sein, um Pate/Patin zu werden?

Das 16. Lebensjahr muss vollendet sein.

 

Übrigens: Für die Übernahme eines Firm-Patenamtes gelten im Wesentlichen dieselben Regeln.

 
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