Dokumente für Jahrhunderte: Taufbücher und Taufregister
Schön sollte die Schrift sein und gut leserlich dazu, um die Einträge in das Taufbuch
vorzunehmen. Ursula Ackermann im Pfarrbüro von St. Severin hat so eine Schrift. Sie ist
verantwortlich für die gewissenhafte Führung der Kirchenbücher. Eine wichtige Aufgabe, denn so wird
sichergestellt, dass auch die Generationen nach uns noch erfahren, welche Menschen dafür Sorge
getragen haben, dass die Sache des Jesus von Nazareth im Severinsviertel und in der Südstadt in
unserer Zeit weiterging. Die Pfarrbriefredaktion informiert die Leserinnen und Leser über allerhand
Wissens-wertes zum Taufbuch.
Wer zum ersten Mal ein Kind zur Taufe anmeldet, wird erstaunt sein, was das Pfarrbüro alles vom
Kind und den Eltern wissen will: Tag der Geburt, Geburtsort, Register-Nummer beim Standesamt des
Geburtsortes, Anschrift, Geburtsort der Mutter und des Vaters, Daten zur kirchlichen Trauung der
Eltern, Name und Anschrift der Paten, etc. Alle diese Informationen werden benötigt, um das
sogenannte Taufbuch ordnungsgemäß führen zu können. Das Taufbuch gehört mit dem Heiratsbuch und dem
Sterbebuch zu den sogenannten Kirchenbüchern. Kirchen-bücher enthalten also personenbezogene
Aufzeichnungen über alle kirchlichen Amtshandlungen, in erster Linie über die Spendung von
Sakramenten.
Wird die Zugehörigkeit zu einer Glaubensgemeinschaft nicht über die biologische Abstammung, wie
z.B. im Judentum über die Mutter, definiert, bedarf es genauer Aufzeichnungen, um zu wissen, wer
zur Gemeinde gehört und wer nicht. Noch wichtiger werden diese Daten, wenn der Empfang von
Sakramenten an bestimmte Bedingungen geknüpft ist. Kirchlich getraut werden kann z.B. nur eine
Person, die noch nicht kirchlich getraut worden ist, keine Weihe erhalten und keine ewige Profess
in einem Orden abgelegt hat. Daher verlangt man vor einer kirchlichen Trauung von jedem Paar einen
Auszug aus dem Taufregister, da dort alle empfangenen kirchlichen Amtshandlungen erfasst sind. Die
Pfarrei, in der man getauft wurde, ist damit der Ort, an dem alle relevanten Daten zusammengeführt
sind. Der Bischof hat übrigens die Pflicht, bei seiner Visitation die ordnungsgemäße Führung der
Kirchenbücher zu prüfen.
Blick in ein Taufbuch.
Die ältesten Kirchenbücher stammen aus dem 14. Jahrhundert und entstanden in Italien und der
Provence. Das Konzil von Trient machte mit einem Dekret am 11.11.1563 die systematische Führung
zunächst von Heiratsbüchern zur Pflicht; bald folgten auch Taufbücher. Geführt wurden die Bücher
teilweise schon im 16. Jahrhundert in deutscher, bis vor wenigen Jahrzehnten überwiegend aber in
lateinischer Sprache. Ungeachtet der Konzilsbeschlüsse von Trient verzögerte sich die Einführung
von Kirchenbüchern oft um Jahre und Jahrzehnte – Rom und Trient waren weit weg. So beginnt
etwa in vielen deutschsprachigen Gebieten eine dichter werdende Kirchenbuchführung erst in der
Mitte des 17. Jahrhunderts. Auch gibt es Verluste, beispielsweise durch Kriege, nicht zuletzt durch
den Zweiten Weltkrieg.
St. Severin verfügt nach der Zusammenlegung von ehemals fünf Pfarrgemeinden über einen großen
Schatz an Taufbüchern. Das älteste im Pfarrbüro stammt von 1895, während die Bücher aus der Zeit
davor im Historischen Archiv des Erzbistums hinterlegt sind und dort vor allem von
Familienforschern rege genutzt werden. Darunter befindet sich auch ein 1599 angelegtes Heiratsbuch
aus St. Johann Baptist, eines der ältesten Kölner Kirchenbücher überhaupt. Andere ältere
Kirchenbücher, so die Taufbücher aus St. Severin seit 1597, sind schon seit etwa 1800 nicht mehr im
kirchlichen Besitz und werden heute im staatlichen Personenstandsarchiv Rheinland in Brühl
aufbewahrt. Für die Familiengeschichtsforschung, auch Ahnenforschung genannt, sind die
Kirchenbücher von unschätzbarem Wert, da sie oft die einzigen Aufzeichnungen über Personen
darstellen, unabhängig von Stand, Geschlecht, Vermögen und öffentlicher Bedeutung.