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Dokumente für Jahrhunderte: Taufbücher und Taufregister

Schön sollte die Schrift sein und gut leserlich dazu, um die Einträge in das Taufbuch vorzunehmen. Ursula Ackermann im Pfarrbüro von St. Severin hat so eine Schrift. Sie ist verantwortlich für die gewissenhafte Führung der Kirchenbücher. Eine wichtige Aufgabe, denn so wird sichergestellt, dass auch die Generationen nach uns noch erfahren, welche Menschen dafür Sorge getragen haben, dass die Sache des Jesus von Nazareth im Severinsviertel und in der Südstadt in unserer Zeit weiterging. Die Pfarrbriefredaktion informiert die Leserinnen und Leser über allerhand Wissens-wertes zum Taufbuch.

  

Wer zum ersten Mal ein Kind zur Taufe anmeldet, wird erstaunt sein, was das Pfarrbüro alles vom Kind und den Eltern wissen will: Tag der Geburt, Geburtsort, Register-Nummer beim Standesamt des Geburtsortes, Anschrift, Geburtsort der Mutter und des Vaters, Daten zur kirchlichen Trauung der Eltern, Name und Anschrift der Paten, etc. Alle diese Informationen werden benötigt, um das sogenannte Taufbuch ordnungsgemäß führen zu können. Das Taufbuch gehört mit dem Heiratsbuch und dem Sterbebuch zu den sogenannten Kirchenbüchern. Kirchen-bücher enthalten also personenbezogene Auf­zeichnungen über alle kirchlichen Amts­handlungen, in erster Linie über die Spendung von Sakramenten.

 

Wird die Zugehörigkeit zu einer Glaubensgemeinschaft nicht über die biologische Abstammung, wie z.B. im Judentum über die Mutter, definiert, bedarf es genauer Aufzeichnungen, um zu wissen, wer zur Gemeinde gehört und wer nicht. Noch wichtiger werden diese Daten, wenn der Empfang von Sakramenten an bestimmte Bedingungen geknüpft ist. Kirchlich getraut werden kann z.B. nur eine Person, die noch nicht kirchlich getraut worden ist, keine Weihe erhalten und keine ewige Profess in einem Orden abgelegt hat. Daher verlangt man vor einer kirchlichen Trauung von jedem Paar einen Auszug aus dem Taufregister, da dort alle empfangenen kirchlichen Amtshandlungen erfasst sind. Die Pfarrei, in der man getauft wurde, ist damit der Ort, an dem alle relevanten Daten zusammengeführt sind. Der Bischof hat übrigens die Pflicht, bei seiner Visitation die ordnungsgemäße Führung der Kirchenbücher zu prüfen.

 

Blick in ein Taufbuch. Blick in ein Taufbuch.

Die ältesten Kirchenbücher stammen aus dem 14. Jahrhundert und entstanden in Italien und der Provence. Das Konzil von Trient machte mit einem Dekret am 11.11.1563 die systematische Führung zunächst von Heiratsbüchern zur Pflicht; bald folgten auch Taufbücher. Geführt wurden die Bücher teilweise schon im 16. Jahrhundert in deutscher, bis vor wenigen Jahrzehnten überwiegend aber in lateinischer Sprache. Ungeachtet der Konzilsbeschlüsse von Trient verzögerte sich die Einführung von Kirchenbüchern oft um Jahre und Jahrzehnte – Rom und Trient waren weit weg. So beginnt etwa in vielen deutschsprachigen Gebieten eine dichter werdende Kirchenbuchführung erst in der Mitte des 17. Jahrhunderts. Auch gibt es Verluste, beispielsweise durch Kriege, nicht zuletzt durch den Zweiten Weltkrieg.

 

St. Severin verfügt nach der Zusammenlegung von ehemals fünf Pfarrgemeinden über einen großen Schatz an Taufbüchern. Das älteste im Pfarrbüro stammt von 1895, während die Bücher aus der Zeit davor im Historischen Archiv des Erzbistums hinterlegt sind und dort vor allem von Familienforschern rege genutzt werden. Darunter befindet sich auch ein 1599 angelegtes Heiratsbuch aus St. Johann Baptist, eines der ältesten Kölner Kirchenbücher überhaupt. Andere ältere Kirchenbücher, so die Taufbücher aus St. Severin seit 1597, sind schon seit etwa 1800 nicht mehr im kirchlichen Besitz und werden heute im staatlichen Personenstandsarchiv Rheinland in Brühl aufbewahrt. Für die Familiengeschichtsforschung, auch Ahnenforschung genannt, sind die Kirchenbücher von unschätzbarem Wert, da sie oft die einzigen Aufzeichnungen über Personen darstellen, unabhängig von Stand, Geschlecht, Vermögen und öffentlicher Bedeutung.

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