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Kirchenaustritt, -wiedereintritt, Kirchensteuer


Aus der Kirche austreten... Wieder in die Kirche eintreten...
 ... kann man im eigentlichen Sinne nicht, denn mit der Taufe wird man in die Kirche aufgenommen. Austreten kann man nur mit „bürgerlicher Wirkung“, d.h. man bleibt Mitglied, aber umgeht die finanzielle Verpflichtung der Kirchensteuer.

Wer den Wunsch verspürt, nach einem früheren Austritt wiedern die Kirche aufgenommen zu werden, kann sich an das zuständige Pfarramt oder direkt an einen Priester seines Vertrauens wenden.

Was ist die Folge?

Wer aus der Kirche austritt, verzichtet zum Beispiel auf das Recht Sakramente zu empfangen, das Amt des Paten bei Taufe oder Firmung zu übernehmen oder kirchlich zu heiraten.

 

Und wie tritt man aus?

Durch persönliche Abmeldung bei der Rechtsantragstelle des zuständigen Amtsgerichts (Wohnsitz). Das Amtsgericht benachrichtigt dann das zuständige Pfarramt über den Austritt.

Ein oder zwei Gespräche klären die Motive, die zum Austritt geführt haben, und warum jemand nun wieder in die Kirche eintreten möchte.

 

Der Priester schickt einen Antrag auf Wiederaufnahme an die bischöfliche Behörde. Von dort erhält er innerhalb kurzer Zeit die Vollmacht, diesen Menschen wieder in die Kirche aufzunehmen. Die Wiederaufnahme selbst kann in einer liturgischen Feier geschehen, kann aber auch in einem ganz kleinen Rahmen vollzogen werden. Der Wunsch des Eintretenden ist entscheidend.

 

Mit der Wiederaufnahme ist der Zugang zu den Sakramenten direkt wieder eröffnet. Wenn die aus der Kirche ausgetretene Person nicht gefirmt ist, kann der Priester bei der Wiederaufnahmefeier auch das Sakrament der Firmung spenden.

 

 

Was geschieht mit der Kirchensteuer?

 

Wussten Sie eigentlich,...


... dass die Kirchensteuer eine zentrale Form der persönlichen Unterstützung ist, durch die das vielfältige Engagement von Kirche und ihr Dienst am und für den Menschen erst möglich und sichtbar werden?


... dass für jeden der gleiche Prozentsatz der Lohn- bzw. Einkommenssteuer gilt? Im Erzbistum Köln sind dies neun Prozent. Wer keine dieser Steuern zahlt, wie zum Beispiel Arbeitslose, Schüler, Studenten und meist auch Rentner, zahlt auch keine Kirchen­steuer.


... wohin die Kirchensteuer fließt? Von 100,- € erhalten/gehen im Erzbistum Köln an:

 
 

Seelsorge in den Gemeinden

Seelsorge für Menschen in den Gemeinden: Personal-

kosten, Kindergärten, Erhalt der Kirchengebäude ...

47€
Seelsorge in Einrichtungen Schul- oder Jugendseelsorge, Seelsorge in Krankenhäusern oder Altenheimen... 6€
Bildung Schulen und Internate, Bildungseinrichtungen, Bibliotheken ... 11€
Caritas Hilfen für Menschen in Not und Armut – karitative Aufgaben der Kirche... 9€
Erzbischöfliche Einrichtungen und Verwaltung Priesterseminar, Historisches Archiv, Diözesanmuseum Kolumba ... 15€
Investitionen Erzbischöfliche Einrichtungen wie Schulen, Kirchen ... 3€
Versorgung Altersversorgung für die Mitarbeiter der Kirche 4€
Mission und Entwicklungshilfe Unterstützung des Erzbistums für Gemeinden in ärmeren Ländern 3€
Sonstiges   2€

 


























Quelle: Erzbistum Köln, Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit


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