Regel - Gottesdienste

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Kirchenvorstand

Für jeweils sechs Jahre werden die Mitglieder (außer dem Pfarrer, als „geborenes“ Mitglied) in dieses Amt gewählt. Im Turnus von drei Jahren scheidet die Hälfte aus, so dass für Kontinuität gesorgt ist. Eine Wiederwahl ist möglich. Wahlberechtigt und wählbar sind alle Gemeindemitglieder (also auch die ausländischen), die das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit einem Jahr einen Wohnsitz in der Pfarrgemeinde besitzen. Als „geborenes“ Mitglied ist dem KV als Vorsitzender der leitende Pfarrer oder ein vom Ortsbischof ernannter Priester vorrangestellt.

Aktuell besteht der KV in der Großgemeinde St. Aposteln aus folgenden Mitgliedern:

  • Pfr. Dr. Dominik Meiering (Vorsitzender)
  • Martin Bolder
  • Wilhelm Fischer (1. stellv. Vorsitzender)
  • Martin Gawlik
  • Maria Theresia Großmann-Lang
  • Andreas Maus (Vertreter des PGR)
  • Frank Oehlmann
  • Seema Starvaggi
  • Nadia Schnitzler
  • Jutta Steffens

Aufgaben und Bedeutung:

Der KV verwaltet das Vermögen der Gemeinde nach kirchlichen und staatlichen Bestimmungen und trägt Sorge für ihre Erhaltung, Pflege und vorschriftsgemäße Verwendung.

Die wichtigsten Aufgaben des KV sind:

  • Aufstellung des Haushaltsplanes der Kirchengemeinde und des Kindergartens
  • Abwicklung aller Grundstücksangelegenheiten, wie z. B. Erwerb, Tausch, Vermietung und Verpachtung, Erbpachtvertäge etc.
  • Vereinnahmung aller Einnahmen und Zahlung aller Ausgaben
  • Instandhaltung der kirchlichen Gebäude wie z. B. Pfarrkirchen, Pfarrzentren, Versammlungsräume, vermietete Wohnungen und Wohnhäuser, Pfarrhäuser und Pfarrbüros
  • Trägerschaft und Verwaltung der Kindertagesstätte
  • Entscheidung in Personalangelegenheiten

Ausschüsse:

Wegen der Fülle dieser Aufgaben arbeitem dem Kirchenvorstand auch Ausschüsse zu. Für die Überwachung und die Ünterstützung bei der Abwicklung von Bauvorhaben ist ein Bauausschuss, unter dem Vorsitz von Herrn Martin Bolder, vorhanden.