Kirchenvorstand St. Nikolaus
Aufgaben des Kirchenvorstandes
Allgemeines
Nach dem Gesetz über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens vom 24.7.1924 bzw.
gleichartiger kirchlicher Nachfolgebestimmungen „verwaltet der Kirchenvorstand das Vermögen
der Kirchengemeinde. Er vertritt die Gemeinde und das Vermögen.“
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Der Kirchenvorstand ist somit zuständig für Vermögen, Gebäude, Grundstücke und Personal
der jeweiligen katholischen Kirchengemeinde und ist das höchste Gremium einer Pfarrei, noch vor dem
Pfarrgemeinderat.
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Hierbei hat der Kirchenvorstand die Aufgabe, das Vermögen der Gemeinde zu verwalten und zu
vermehren, seine Erträge und ergänzende Kirchensteuermittel sinnvoll zu verwenden.
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Zu den Aufgaben des Gremiums zählen die Genehmigung des jährlichen Haushaltsplans sowie Miet-
und Pachtangelegenheiten. Zu seinem Zuständigkeitsbereich gehört auch die Verantwortung für Gebäude
und Personal zum Beispiel in den Kindergärten. Dieses Gremium wird in Nordrhein-Westfalen für
jeweils sechs Jahre direkt von den Gemeindemitgliedern gewählt, wobei nach drei Jahren jeweils die
Hälfte des Gremiums neu gewählt wird. Der Pfarrer ist gleichzeitig der Vorsitzende dieses
Gremiums.
Der Kirchenvorstand hat für die Infrastruktur der Gemeinde Sorge zu tragen,
damit die pastoralen Aufgaben und die Gemeindearbeit von allen haupt- und ehrenamtlichen
Mitarbeitern geleistet werden kann.
1 Vorwort aus „Rechte und Pflichten des Kirchenvorstandes“ Heribert Emsbach,
8. Auflage
2 Wikipedia über den Kirchenvorstand
3 Vorwort aus „Rechte und Pflichten des Kirchenvorstandes“ Heribert Emsbach,
8. Auflage