ERZBISTUM KÖLN | Pfarrverband Dünnwald-Höhenhaus

Kirchenvorstand St. Nikolaus

Pater Ralf Winterberg              Vorsitzender            Kontakt
Christoph Herrmann                1. stellvertretender Vorsitzender
Helmut Heinen                       2. stellvertretender Vorsitzender
Marlies Eck
Rudolf Funk
Christa Jurjus
Ralf Overath
Klaus Przybilla
Volkmar Wirges                        
                                                                        Kontakt  über Pfarrbüro

Aufgaben des Kirchenvorstandes

Allgemeines
Nach dem Gesetz über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens vom 24.7.1924 bzw. gleichartiger kirchlicher Nachfolgebestimmungen „verwaltet der Kirchenvorstand das Vermögen der Kirchengemeinde. Er vertritt die Gemeinde und das Vermögen.“ 1
Der Kirchenvorstand ist somit zuständig für Vermögen, Gebäude, Grundstücke und Personal der jeweiligen katholischen Kirchengemeinde und ist das höchste Gremium einer Pfarrei, noch vor dem Pfarrgemeinderat. 2
Hierbei hat der Kirchenvorstand die Aufgabe, das Vermögen der Gemeinde zu verwalten und zu vermehren, seine Erträge und ergänzende Kirchensteuermittel sinnvoll zu verwenden. 3
Zu den Aufgaben des Gremiums zählen die Genehmigung des jährlichen Haushaltsplans sowie Miet- und Pachtangelegenheiten. Zu seinem Zuständigkeitsbereich gehört auch die Verantwortung für Gebäude und Personal zum Beispiel in den Kindergärten. Dieses Gremium wird in Nordrhein-Westfalen für jeweils sechs Jahre direkt von den Gemeindemitgliedern gewählt, wobei nach drei Jahren jeweils die Hälfte des Gremiums neu gewählt wird. Der Pfarrer ist gleichzeitig der Vorsitzende dieses Gremiums.
Der Kirchenvorstand hat für die Infrastruktur der Gemeinde Sorge zu tragen, damit die pastoralen Aufgaben und die Gemeindearbeit von allen haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern geleistet werden kann.
 
1 Vorwort aus „Rechte und Pflichten des Kirchenvorstandes“ Heribert Emsbach, 8. Auflage
Wikipedia über den Kirchenvorstand
3 Vorwort aus „Rechte und Pflichten des Kirchenvorstandes“ Heribert Emsbach, 8. Auflage

 
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