ERZBISTUM KÖLN | Pfarrverband Dünnwald-Höhenhaus

Kirchenvorstand St. Joseph

Pater Ralf Winterberg             Vorsitzender                                    Kontakt
Manfred Grimm                      1. stellvertretender Vorsitzender         Kontakt
Walter Steinkrüger                 2. stellvertretender Vorsitzender         Kontakt
Peter Altgassen
Karl-Heinz Charles
Lydia Jansen
Karl-Heinz Korn
Wilfried Moll
Karl-Heinz Müller                   
                                                                                              Kontakt über Pfarrbüro

Aufgaben eines Kirchenvorstandes

Allgemeines
Nach dem Gesetz über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens vom 24.7.1924 bzw. gleichartiger kirchlicher Nachfolgebestimmungen „verwaltet der Kirchenvorstand das Vermögen der Kirchengemeinde. Er vertritt die Gemeinde und das Vermögen.“ 1
Der Kirchenvorstand ist somit zuständig für Vermögen, Gebäude, Grundstücke und Personal der jeweiligen katholischen Kirchengemeinde und ist das höchste Gremium einer Pfarrei, noch vor dem Pfarrgemeinderat. 2
Hierbei hat der Kirchenvorstand die Aufgabe, das Vermögen der Gemeinde zu verwalten und zu vermehren, seine Erträge und ergänzende Kirchensteuermittel sinnvoll zu verwenden. 3
Zu den Aufgaben des Gremiums zählen die Genehmigung des jährlichen Haushaltsplans sowie Miet- und Pachtangelegenheiten. Zu seinem Zuständigkeitsbereich gehört auch die Verantwortung für Gebäude und Personal zum Beispiel in den Kindergärten. Dieses Gremium wird in Nordrhein-Westfalen für jeweils sechs Jahre direkt von den Gemeindemitgliedern gewählt, wobei nach drei Jahren jeweils die Hälfte des Gremiums neu gewählt wird. Der Pfarrer ist gleichzeitig der Vorsitzende dieses Gremiums.
Der Kirchenvorstand hat für die Infrastruktur der Gemeinde Sorge zu tragen, damit die pastoralen Aufgaben und die Gemeindearbeit von allen haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern geleistet werden kann.
 
1 Vorwort aus „Rechte und Pflichten des Kirchenvorstandes“ Heribert Emsbach, 8. Auflage
Wikipedia über den Kirchenvorstand
3 Vorwort aus „Rechte und Pflichten des Kirchenvorstandes“ Heribert Emsbach, 8. Auflage

Kirchenvorstand St. Joseph, Köln-Dünnwald
Zur Zeit befasst sich der Kirchenvorstand von St. Joseph im wesentlichen mit:
 
·        Erhaltung und Ausgestaltung der Pfarrkirche St. Hermann-Joseph
·        Neubau von Seniorenwohnungen in Köln-Dünnwald, von-Diergardt-Str. in Erfüllung eines Vermächtnisses
·        Erhaltung von Versammlungsflächen im bestehenden Pfarrzentrum und /oder sinnvolle wirtschaftliche Vermarktung der Immobilie zum Wohle der Gemeinde
·        Mitwirkung im Seelsorgebereich und im Stadtverband zum Wohl kirchlicher Einrichtungen und pastoraler Aufgaben
 
Personalaufgaben und die Verwaltung des katholischen Kindergartens von-Diergardt-Str. werden durch den Kirchengemeindeverband im Seelsorgebereich Dünnwald-Höhenhaus, in dem Vertreter aller Kirchenvorstände des Seelsorgebereichs vertreten sind, wahrgenommen.
 
Manfred Grimm
(stellvertretender Kirchenvorstandsvorsitzender)

 
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