Pfarrsaalvermietung
Die Vermietung der Pfarrheime in St. Konrad, Herz Jesu und in St. Clemens an Gemeindemitglieder ist in Einzelfällen möglich. Auf Rücksicht auf das Pfarrleben ist die Vermietung auf zwei Buchungen im Monat begrenzt, gilt nicht an und vor kirchlichen Feiertagen und kann maximal sechs Monate im Voraus erfolgen.
Die Einzelheiten einer solchen Vermietung regelt eine „Mietvereinbarung“. Eine Vermietung zu kommerziellen Zwecken ist ausgeschlossen.
Im Pfarrverband stehen folgende Räumlichkeiten zur Verfügung:
Pfarrei |
Raum |
Sitzplätze |
Stehplätze(max. zulässigePersonenzahl) |
Dokumente |
St. Konrad |
Pfarrsaal | 70 | 70 | Mietvertrag |
Vorraum / Küche | ||||
St. Clemens |
großer Saal (Albert-Hopmann-Saal und Konferenzraum) | 120 | 200 | Nutzungsordnung |
Albert-Hopmann-Saal | 80 | 150 | ||
Konferenzraum | 20 | 50 | ||
Herz Jesu |
Pfarrsaal mit Küche | 100 | 200 | Nutzungsordnung |
Pfarrsaal ohne Küche | ||||
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Nutzungs- und Gebührenordnungen.
Die Reservierung erfolgt über das Pastoralbüro/Pfarrbüros