Kirchenvorstand

Der Kirchenvorstand (KV) ist für die Verwaltung des Vermögens der Kirchengemeinde verantwortlich. Er vertritt als juristische Person die Gemeinde und das Vermögen. Die wichtigsten Aufgaben sind:

  • Verabschiedung der Haushaltspläne für die Teilhaushalte
    • Kirche und Kirchengebäude
    • Friedhof
    • Armenfonds
    • Vermietung und Verpachtung
  • Erteilung von Aufträgen
  • Abschluss von Dienstleistungsverträgen
  • Durchführung von Baumaßnahmen und Instandhaltung der Kirchengebäude

Zur Vorbereitung und Durchführung von Aufgaben treffen sich einzelne Kirchenvorstands-Mitglieder neben den ca. 6-wöchentlichen Sitzungen in Ausschüssen.

Darüber hinaus ist der Kirchenvorstand in folgenden Gremien vertreten:

  • Kirchengemeindeverband (Verband der Kirchenvorstände der Pfarren St. Konrad, St. Clemens und Herz Jesu)
  • Gemeindeverband (Verband der Kirchengemeinden im Rheinisch Bergischen Kreis)
  • als Beirat (z.B. im Peter-Landwehr-Haus)

Der leitende Pfarrer ist als geborenes Mitglied der Vorsitzende des KV. Ihm zur Seite stehen 8 Kirchenvorstandsmitglieder, von denen jeweils die Hälfte nach 3 Jahren durch die Pfarrgemeinde gewählt werden. Die nächste KV-Wahl findet voraussichtlich im Herbst 2025 statt. 

Hier können Sie mit den Kirchenvorständen Kontakt aufnehmen:

St. Clemens – Paffrath
Herz Jesu – Schildgen
St. Konrad - Hand