Kirchenvorstand
Der Kirchenvorstand (KV) ist für die Verwaltung des Vermögens der Kirchengemeinde verantwortlich. Er vertritt als juristische Person die Gemeinde und das Vermögen. Die wichtigsten Aufgaben sind:
- Verabschiedung der Haushaltspläne für die Teilhaushalte
- Kirche und Kirchengebäude
- Friedhof
- Armenfonds
- Vermietung und Verpachtung
- Erteilung von Aufträgen
- Abschluss von Dienstleistungsverträgen
- Durchführung von Baumaßnahmen und Instandhaltung der Kirchengebäude
Zur Vorbereitung und Durchführung von Aufgaben treffen sich einzelne Kirchenvorstands-Mitglieder neben den ca. 6-wöchentlichen Sitzungen in Ausschüssen.
Darüber hinaus ist der Kirchenvorstand in folgenden Gremien vertreten:
- Kirchengemeindeverband (Verband der Kirchenvorstände der Pfarren St. Konrad, St. Clemens und Herz Jesu)
- Gemeindeverband (Verband der Kirchengemeinden im Rheinisch Bergischen Kreis)
- als Beirat (z.B. im Peter-Landwehr-Haus)
Der leitende Pfarrer ist als geborenes Mitglied der Vorsitzende des KV. Ihm zur Seite stehen 8 Kirchenvorstandsmitglieder, von denen jeweils die Hälfte nach 3 Jahren durch die Pfarrgemeinde gewählt werden. Die nächste KV-Wahl findet voraussichtlich im Herbst 2025 statt.
Hier können Sie mit den Kirchenvorständen Kontakt aufnehmen:
St. Clemens – Paffrath
Herz Jesu – Schildgen
St. Konrad - Hand