Friedhöfe in unserer Pfarreiengemeinschaft
In der Pfarreiengemeinschaft Bergisch Gladbach-West gibt es den Waldfriedhof in Schildgen an der Kalmüntener Straße und den Friedhof in Paffrath, Nußbaumer Straße/Steinenkamp, die beide in der Trägerschaft der jeweiligen katholischen Kirchengemeinde sind.
Wenn ein Sterbefall eingetreten ist, nehmen Sie bitte Kontakt mit einem Bestattungsinstitut ihres Vertrauens auf (im Telefonbuch unter ‚Bestattungen’). Dieses veranlasst für Sie alle weiteren Formalitäten und auch die Terminabsprachen für die Bestattung.
Neben den ‚klassischen’ Bestattungen (Wahlgrab, Reihengrab, Urnenbestattung, s.u.) kann auf beiden Friedhöfen die Bestattung auch auf einem pflegefreien Grabfeld durchgeführt werden.
Große Grabfelder wurden 2010 und 2011 in einer neuen Form gestaltet.
Bei der zusammenhängenden Gestaltung, die in Verantwortung einer Friedhofsgärtnerei durchgeführt wird, können Grabstätten erworben werden, die eine Pflege für die Liegezeit von 30 Jahren beinhalten. Die „Gärten der Erinnerung“ sind zu einer Gartenanlage umgestaltete Friedhofsflächen, innerhalb derer verschiedene Formen der Erd-, und Urnenbeisetzung möglich sind. Im Unterschied zu einer klassischen Friedhofsgestaltung liegen die Gräber nicht in Reihen, sondern die Bestattung erfolgt in der Landschaft, ganz individuell nach Auswahl der persönlichen Vorstellungen.
Je nach Bestattungsart erstreckt sich das Angebot von der Bestattung im Rosengarten oder im Steingarten bis zur letzten Ruhe im Partnergarten. Alle Themenbereiche sind durch geschwungene Wegeführungen verbunden und ermöglichen dem Friedhofsbesucher einen bequemen Zugang zu den Grabstätten.
Mit dem Erwerb einer Grabstätte in den Bestattungsgärten werden neben dem Nutzungsrecht für 30 Jahre auch das individuelle Grabzeichen und die Pflege für den gesamten Nutzungszeitraum erworben.
Allen Bestattungsmöglichkeiten innerhalb des Gartens ist gemein, dass die dort erworbenen Grabstätten von einer Pflegeverpflichtung seitens der Angehörigen befreit sind.
Weitere Grabarten auf den Friedhöfen:
- Wahlgrabstätte, Urnengrabstätte
Die Lage auf dem Friedhof kann selbst ausgesucht werden. Die Pflegeverpflichtung obliegt dem Angehörigen. - Pflegearme Reihengrabstätte
Einfassung der Gräber wird von der Pfarrgemeinde vorgenommen. Die Belegung erfolgt der Reihe nach. - Naturnahe Urnengrabstätte
Einfassungen und Abdeckungen aus Stein sind nicht zugelassen. Die Belegung erfolgt der Reihe nach. Bei diesen Grabarten kann der Angehörige über die individuelle Gestaltung des Grabes entscheiden, ihm obliegt die Pflegeverpflichtung. - Kindergräber
- Gräber für Tot- oder Frühgeburten
- Ordnungsamtgräber (Urnenbestattungen, die vom Ordnungsamt veranlasst werden, weil kein direkter Angehöriger ermittelt werden kann)