Kontakt zu uns
Unsere Öffnungszeiten:
Sonntag: 10:00 bis 12:30 Uhr
Mittwoch:15:00 bis 18:00 Uhr
Freitag: 15:30 bis 17:30 Uhr
Benutzungsordnung
§1 Allgemeines
Die Katholische Öffentliche Bücherei St. Katharina Buschhoven ist eine Einrichtung der Katholischen Kirchengemeinde St. Katharina.
Jedermann kann die Bücherei benutzen und Bücher, Zeitschriften, Spiele, CDs und DVDs (im Folgenden: Medien) entleihen.
Informationen zum Datenschutz in unserer Bücherei entnehmen Sie bitte der Anlage Datenschutz.
§ 2 Öffnungszeiten
Die jeweils aktuellen Öffnungszeiten sowie Abweichungen werden durch Aushang bekannt gegeben.
§ 3 Anmeldung, Benutzerausweise
Erwachsene melden sich persönlich unter Vorlage eines gültigen Personalausweises an. Zur Benutzung der KÖB St. Katharina wird bei der Anmeldung ein Benutzerausweis ausgestellt. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr benötigen die schriftliche Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten. Kinder unter 6 Jahren erhalten grundsätzlich keinen Ausweis.
Mit der Anmeldung erkennen die Benutzer/Benutzerinnen bzw. ihre gesetzlichen Vertreter die Benutzungsordnung in ihrer jeweils aktuellen Form an. Die KÖB St. Katharina behält sich vor, diese zukünftig zu ändern. Die aktuelle Benutzungsordnung hängt in der Bücherei zur Einsicht aus.
Der Ausweis ist bei jeder Ausleihe vorzulegen. Sein Verlust ist der Bücherei unverzüglich zu melden, um einen Missbrauch zu verhindern. Namens- und Adressänderungen oder Abmeldungen sind der Bücherei umgehend mitzuteilen. Für Schaden, der durch Missbrauch des Benutzerausweises entsteht, haftet der eingetragene Benutzer/die Benutzerin bzw. die gesetzliche Vertretung.
Der Benutzerausweis verbleibt im Eigentum der Bücherei und ist auf Verlangen zurückzugeben.
Für die Ausstellung des Benutzerausweises ist einmalig eine Schutzgebühr zu zahlen. Sie wird für jeden Ersatzausweis erneut fällig.
§ 4 Ausleihe, Leihfrist
1. Die angebotenen Medien können in der Bücherei und durch Ausleihe außer Haus genutzt werden. Bei der Nutzung von Medien sind die gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechts zu beachten. Bei Verletzung des Urheberrechts haftet der Benutzer/die Benutzerin. Ebenso gelten die gesetzlichen Bestimmungen des JÖschG!
Vor jeder Ausleihe sind die Medien vom Benutzer/von der Benutzerin auf offensichtliche Mängel zu überprüfen.
2. Die Leihfrist beträgt für
Bücher, Spiele, CDs 4 Wochen
Zeitschriften, DVDs 1 Woche
Medien 2 Wochen
(mit entsprechender Kennzeichnung)
3. Die Leihfrist kann vor ihrem Ablauf verlängert werden, wenn keine Vormerkung vorliegt. Eine Verlängerung bereits gemahnter Medien ist nicht möglich. Ein Anspruch auf Verlängerung besteht – insbesondere bei Bestsellern oder bereits vorbestellten Medien – nicht. Das Büchereipersonal kann im Einzelfall kürzere oder längere Fristen gewähren.
Die Weitergabe entliehener Medien an Dritte ist unzulässig.
Medien, die zum Informationsbestand gehören oder aus anderen Gründen nur in der Bücherei benutzt werden sollen, können dauernd oder vorübergehend von der Ausleihe ausgeschlossen werden.
Die Anzahl der von einem Benutzer/einer Benutzerin entleihbaren Medien kann von der Bücherei begrenzt werden.
§ 5 Benutzer/Benutzerinnenpflichten
Alle Medien sind sorgfältig zu behandeln und vor Verlust, Beschmutzung und Beschädigung zu bewahren.
Entliehene CDs und DVDs dürfen nur auf handelsüblichen Geräten und unter den von den Herstellerfirmen vorgeschriebenen technischen Voraussetzungen abgespielt werden. Für etwaige Schäden, die dem Benutzer/der Benutzerin durch fehlerhafte Datenträger entstehen übernimmt die KÖB St. Katharina keine Haftung.
Der Benutzer/die Benutzerin ist verpflichtet, Beschädigungen sowie den Verlust entliehener Medien der Bücherei unverzüglich zu melden und Schadenersatz zu leisten. Über die Höhe des Schadenersatzes entscheidet die Büchereileitung. Er haftet auch für Schäden, die durch Missbrauch seines Benutzerausweises entstehen.
§ 6 Vormerkung
Für ausgeliehene Medien kann die Bücherei auf Wunsch des Benutzer/der Benutzerin eine Vormerkung entgegennehmen.
§ 7 Gebühren
Die Gebühren werden laut der Gebührenordnung in der Anlage erhoben.
§ 8 DVDs
Die Ausleihe von DVDs an Minderjährige erfolgt nur, sofern der Film für den Benutzer/die Benutzerin gemäß FSK-Altersfreigabe geeignet ist und die Erziehungsberechtigten der Entleihe von DVDs bei der Anmeldung zugestimmt haben. Eine Ausgabe von Filmen, die nicht für den Benutzer/die Benutzerin freigegeben sind, erfolgt nur an die Erziehungsberechtigten, die sich im Zweifelsfall entsprechend auszuweisen haben.
Der Verleih erfolgt nur zum privaten Gebrauch und nicht für kommerzielle Vorführungen. Der Benutzer/die Benutzerin hat sich an die geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Urheberrechts zu halten.
§ 9 Spiele
Der Benutzer/die Benutzerin bestätigt durch die Rückgabe eines entliehenen Spiels dessen Vollständigkeit. Für verlorene oder beschädigte Teile muss Ersatz geleistet werden. Der Benutzer/die Benutzerin ist berechtigt, das Spiel bei der Ausleihe auf Vollständigkeit zu überprüfen. Bereits bei der Ausleihe fehlende Teile werden durch das Büchereipersonal schriftlich quittiert.
§ 10 Verhalten in der Bücherei, Hausrecht
1. Jeder Benutzer/jede Benutzerin hat sich so zu verhalten, dass andere nicht gestört oder in der Benutzung der Bücherei beeinträchtigt werden.
2. Rauchen, Essen und Trinken sind in der Bücherei nicht gestattet. Tiere dürfen in die Bücherei nicht mitgebracht werden.
3. Für verloren gegangene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände der Benutzer/der Benutzerin übernimmt die Bücherei keine Haftung.
4. Das anwesende Büchereipersonal nimmt das Hausrecht wahr. Den Anweisungen ist Folge zu leisten.
§ 11 Ausschluss von der Benutzung
1. Benutzer/Benutzerinnen, die gegen die Benutzungsordnung schwerwiegend oder wiederholt verstoßen, können dauernd oder für eine begrenzte Zeit von der Benutzung der Bücherei ausgeschlossen werden.
§ 12 elektronische Datenspeicherung
Alle personen- und ausleihbezogenen Daten werden für verwaltungsinterne Zwecke elektronisch gespeichert und weiterverarbeitet. Die Bücherei verwendet die Adressdaten auch, um vereinzelt über Veranstaltungen oder Neuerungen zu informieren. Wir halten uns an die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz Ihrer Daten und geben diese keinesfalls an Dritte weiter.
§13 Inkrafttreten
Die Benutzungsordnung tritt mit Wirkung vom
15.10.2018 in Kraft. Gleichzeitig wird die bisher gültige Benutzungsordnung außer Kraft gesetzt.
Swisttal-Buschhoven
den 04.10.2018