Schutzkonzept

Kevelaer – Bruderschaft Meckenheim und Umgebung 

 

Institutionelles Schutzkonzept zur Prävention sexueller und sonstiger Übergriffe auf Kinder, Jugendliche und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene

  

1       Zielsetzung, rechtliche Grundlagen

 

Ziel der Bruderschaft ist es, vor allem im Rahmen der Wallfahrt einen wertschätzenden und vertrauensvollen Umgang mit den teilnehmenden Kindern, Jugendlichen sowie schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen sicherzustellen, ihre Würde, Selbstbestimmung und Rechte zu achten und sie vor Grenzverletzungen sowie seelischer, körperlicher oder sexualisierter Gewalt zu schützen. 

Neben den staatlichen Vorgaben finden die „Ordnung zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen (Präventionsordnung PrävO)“ und die „ Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftige im kirchlichen Dienst (Interventionsordnung)“ in ihrer jeweils geltenden Fassung Anwendung. 

Als Vereinigung innerhalb der Katholischen Kirchengemeinde St. Johannes der Täufer Meckenheim bzw. der Pfarreiengemeinschaft Meckenheim wendet die Bruderschaft deren „Institutionelles Schutzkonzept“ an. Die folgenden Vorgaben ergänzen dessen Regelungen mit Blick auf die Fuß- und Buswallfahrten der Bruderschaft. 

Das „Institutionelle Schutzkonzept“ gilt nicht nur für die Mitglieder der Bruderschaft, sondern für alle Pilgerinnen und Pilger, die an den Wallfahrten teilnehmen.

 

2. Risikoanalyse

Die Bruderschaft führt jährlich eine fünftägige Fuß- und eine eintägige Buswallfahrt nach Kevelaer durch. An der Fußwallfahrt nehmen z.Z. 30 – 40 Pilgerinnen und Pilger, an der Buswallfahrt ca. 130 (zumeist ältere) Pilgerinnen und Pilger teil. 

An beiden Wallfahrten nehmen auch Kinder, Jugendliche sowie bisweilen auch einzelne schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene teil. Die Kinder und Jugendlichen sind in der Regel in Begleitung ihrer (Groß-)Eltern bzw. deren Vertreter. Die Teilnahme von schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen ist willkommen, bleibt de facto aber die Ausnahme und erfolgt in Begleitung ihrer Betreuer bzw. in enger Absprache mit ihnen. 

Die inhaltliche Vorbereitung der Wallfahrt erfolgt (möglichst) auch unter Mitwirkung von Jugendlichen. Dabei wird vom Vorstand jeweils ein Ad hoc-Arbeitskreis von 4 – 5 Jugendlichen gebildet, der von einem Vorstandsmitglied moderiert wird. 

Bei der Fußwallfahrt ist der Ablauf durch die klar strukturierte Prozession mit dem Wechsel von Gebeten und Gebetspausen gekennzeichnet. Dabei ist ein großes Maß von Öffentlichkeit gewährleistet. Die Übernachtung erfolgt - sieht man von Hotelübernachtungen Einzelner bzw. Nutzung von Privatquartieren ab - in Gemeinschaftsunterkünften (Pfarrsäle, Turnhallen etc.), die nur begrenzt eine nach Geschlechtern getrennte Unterbringung zulässt. Da die Sanitärräume ausnahmslos nach Geschlechtern getrennt sind und auch Raum für das Umkleiden bieten, wird die Intimsphäre des Einzelnen gewahrt.

Während der Wallfahrt gibt es das Angebot für seelsorgliche Einzelgespräche, Beratung und Beichte. Dieses Angebot des Begleitpriesters ist vollkommen frei und steht auch Kindern und Jugendlichen sowie schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen offen. Über die Möglichkeit eines Gesprächs wird informiert, Druck wird in keiner Weise ausgeübt. Die Einzelgespräche finden in der Regel auf dem Weg statt, indem sich der Begleitpriester und der Gesprächspartner zu einem Vier-Augengespräch aus der Prozession zurückfallen lassen. Eine gewisse Sichtbarkeit und Öffentlichkeit bleibt dabei erhalten.

Die skizzierten Rahmenbedingungen der Fußwallfahrt lassen kaum Raum für extensive Mediennutzung, „Inselsituationen“ oder die Separation Einzelner von der Gemeinschaft.

Die Buswallfahrt ist eine durchstrukturierte eintägige Veranstaltung, an der (nur wenige) Kinder und Jugendliche vor allem als Begleitung ihrer älteren Verwandten oder als Messdiener teilnehmen. 

 

3. Institutionelles Schutzkonzept (§ 3 PrävO

Die Präventionsordnung gibt vor, dass jeder kirchlicher Rechtsträger auf der Grundlage einer Schutz- und Risikoanalyse ein institutionelles Schutzkonzept erstellt und nennt hierfür entsprechende Punkte (§ 3 Abs. 1 PrävO). Die folgenden Ausführungen folgen dieser Vorgabe.

3.1  Personalauswahl und -entwicklung (§ 4 PrävO)

Die Durchführung der Wallfahrt liegt – sieht man von dem Begleitpriester und dem Meckenheimer Pfarrer als Präses der Bruderschaft ab – ausschließlich in der Hand von Ehrenamtlichen (§ 2 Abs. 3 PrävO). Besondere Verantwortung für die Umsetzung des „Institutionellen Schutzkonzepts“ haben die Mitglieder des Vorstands. Sie werden vor der Wahl auf diese Verantwortung hingewiesen. Da die Prävention Pflichtthema der Vorstandssitzungen und der Mitgliederversammlung ist (s.u.), bleibt sie im Focus der Vorstandmitglieder.

Da die Kinder und Jugendlichen sowie die schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen in der Regel begleitet werden, ist der Kontakt der Vorstandsmitglieder sowie der anderen Pilgerinnen und Pilger bezogen auf die Einzelperson sehr begrenzt. Es ist darum ausreichend, dass sich die Mitglieder des Vorstands schriftlich auf die Einhaltung des Verhaltenskodex verpflichten. Die Erklärung wird zu den Akten genommen.

 

3.2  Verhaltenskodex (§ 6 PrävO)

Der nachfolgend beschriebene „Verhaltenskodex“ ist Grundlage der Arbeit der Bruderschaft. Er gibt Orientierung für achtsames Verhalten und einen Rahmen, damit Grenzverletzungen vermieden werden. Er bindet alle, die an den Fuß- und Buswallfahrten der Kevelaer – Bruderschaft teilnehmen.

-      Gestaltung von Nähe und Distanz und Körperkontakt

Die Bruderschaft wirkt darauf hin, dass während der Wallfahrt ein achtsamer, verantwortungsbewusster, wertschätzender und respektvoller Umgang gepflegt wird.

Ein vertrauensvoller Umgang ist während der Wallfahrt üblich und erwünscht. Dabei müssen jedoch persönliche Grenzen und Bedürfnisse des Einzelnen (z.B. in Bezug auf Distanz) ernst genommen und respektiert werden. Sie dürfen nicht einer Bewertung unterzogen werden.

Die vorrangige Rolle der (Groß-)Eltern und ihrer Vertreter sowie der Betreuer wird respektiert. Nehmen schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene ohne ihren Betreuer an der Wallfahrt teil, wird mit diesem eine Absprache getroffen und jeweils zwei Mitglieder des Vorstandes mit der Begleitung beauftragt.

Die vor Jahren übliche Unterstützung der Pilgerinnen und Pilger bei der Fußpflege wird seitens der Bruderschaft nicht mehr durchgeführt. 

Seelsorgliche Einzelgespräche werden so geführt, dass eine gewisse Sichtbarkeit und Öffentlichkeit erhalten bleibt.

-       Sprache und Wortwahl

Bei der Wallfahrt wird eine wertschätzende und respektvolle Sprache verwendet und ein freundlicher Umgangston gepflegt. Sexualisierte Sprache, abfällige Bemerkungen und Diskriminierungen werden seitens der Bruderschaft nicht geduldet.

-       Beachtung der Intimsphäre

Die Intimsphäre aller Kinder, Jugendlicher und Erwachsenen muss geschützt und gewahrt werden.

Beim Umkleiden oder bei der Nutzung der Sanitäranlagen ist die Privatsphäre zu wahren. Die besondere Rolle der (Groß-)Eltern und ihrer Vertreter bei der Betreuung der Kinder und Jugendlichen bleibt unberührt.

 

3.3  Beschwerdewege (§ 7 PrävO)

Kinder, Jugendliche und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene sollen wissen, dass sie Rechte haben und sich beschweren dürfen, ohne für sich negative Konsequenzen befürchten zu müssen.

Grundsätzlich sollten Beschwerden an die Mitglieder des Vorstands gerichtet werden.

Möchte der Betroffene/die Betroffene diesen Weg nicht gehen, kann die Präventionsfachkraft für die Pfarreiengemeinschaft Meckenheim bzw. der ltd. Pfarrer angesprochen werden (® Link).

Weitere Hilfe und Informationen gibt es auf der Seite www.praevention-erzbistum-koeln.de.

3.4  Qualitätsmanagement (§ 8 PrävO)

Der Entwurf des „Institutionellen Schutzkonzepts“ ist vom Vorstand beraten und beschlossen worden. Um eine aktive Beteiligung der Pilgerinnen und Pilger zu gewährleisten, wird der Entwurf ihnen vorgelegt. Den Pilgerinnen und Pilgern wird so Gelegenheit zur Erörterung und Stellungnahme gegeben. Ferner wird der Entwurf der Mitgliederversammlung zur Diskussion und Beschlussfassung vorgelegt.

Bei der jährlichen Auswertung der Fuß- und Buswallfahrt überprüft der Vorstand jeweils die Wirksamkeit der Präventionsarbeit (einschließlich der Schulungen) und passt das Schutzkonzept ggf. an. Die Mitgliederversammlung erhält jeweils einen Bericht und fasst ggf. entsprechende Beschlüsse.

3.5  Präventionsschulungen (§ 9 PrävO)

Die Mitglieder des Vorstands sowie der Begleitpriester nehmen an einer „Präventionsschulung Basis Plus“ teil und bilden sich regelmäßig weiter. 

3.6  Maßnahmen zur Stärkung von Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen (§ 10 PrävO)

Gemeinsam mit ihren Eltern unterstützt die Bruderschaft die Kinder, Jugendlichen und schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen in ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen, glaubens- und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten. Dies gilt insbesondere auch bei der inhaltlichen Vorbereitung der Wallfahrt, in die sie möglichst einbezogen werden.

 

Meckenheim, den 22. Oktober 2023

 
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