Die "Gremien" in unserer Gemeinde
Der Pfarrausschuss
Der Pfarrausschuss wird von Vertretern aller Gruppierungen der Pfarrgemeinde gebildet und ist für die Gestaltung des Gemeindelebens verantwortlich. Die Amtszeit beträgt 4 Jahre, die Leitung erfolgt durch Laien.
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Der Kirchenvorstand
Der Kirchenvorstand (KV) ist das gesetzliche Vertretungsorgan der Kirchengemeinde. Das Gremium besteht aus ehrenamtlichen Mitgliedern unter Vorsitz des Pfarrers. Zu den Aufgaben gehört unter anderem die Personal- und Vermögensverwaltung der Kirchengemeinde. Die Amtszeit der Kirchenvorstände beträgt sechs Jahre. Alle drei Jahre wird die Hälfte der Mitglieder neu gewählt. ⇒mehr...