Die "Gremien" in unserer Gemeinde
Der PfarrausschussDer Pfarrausschuss wird von Vertretern aller Gruppierungen der Pfarrgemeinde gebildet und ist für die Gestaltung des Gemeindelebens verantwortlich. Die Amtszeit beträgt 4 Jahre, die Leitung erfolgt durch Laien.
Der KirchenvorstandDer Kirchenvorstand (KV) ist das gesetzliche Vertretungsorgan der Kirchengemeinde. Das Gremium besteht aus ehrenamtlichen Mitgliedern unter Vorsitz des Pfarrers. Zu den Aufgaben gehört unter anderem die Personal- und Vermögensverwaltung der Kirchengemeinde. Die Amtszeit der Kirchenvorstände beträgt sechs Jahre. Alle drei Jahre wird die Hälfte der Mitglieder neu gewählt. ⇒mehr... |